Einrichtung einer Jugendberufsagentur

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

 

Hildesheim, den 17.11.2020

 

 

Einrichtung einer Jugendberufsagentur (JBA)

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2021 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.11.2020, des Kreisausschusses am 07.12.2020 und des Kreistages am 10.12.2020 übersenden wir folgenden

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Aufbau einer Jugendberufsagentur in Hildesheim im Bereich der Nordstadt wird gefordert.
  2. Der Raumbedarf und der Standort für die Jugendberufsagentur ist im Zusammenhang mit den Überlegungen und Entscheidungen zur Regionalisierung der Kinder- und Jugendhilfe (Bezirkssozialarbeit) und zum künftigen Raumbedarf des Jugendamtes – Erziehungshilfe (Amt 406) insgesamt zu klären.

Begründung:

Im Rahmen des Projektes „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“ wurde 2010 die Grundlage zur nachhaltigen rechtskreis- und trägerübergreifenden Zusammenarbeit der Agentur für Arbeit (SGB III) des Jobcenters (SGB II) und des Landkreises Hildesheim (SGB XII: Eingliederungshilfe, SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe) gelegt.

Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen in diesem Arbeitsbündnis sowie der auf Bundes- und Landesebene (auch von den kommunalen Spitzenverbänden) erfolgten Fachempfehlungen zur Etablierung bzw. Ausweitung von Jugendberufsagenturen wurde 2016/2017 von der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Landkreis Hildesheim ein erstes gemeinsames Konzept für eine Jugendberufsagentur Alfeld entwickelt.

Ziel ist es dabei, junge Menschen im Alter von 15 bis 25 (teils bis 27) zu erreichen sowie deren Leistungen rechtskreisübergreifend frühzeitig, schnell, bedarfsgerecht und wirksam zu bearbeiten; insbesondere soll auch die Gruppe der „Abbrecher“ erreicht werden.

Nach den entsprechenden Beratungen und Entscheidungen bzw. Beschlüssen durch die Gremien der Träger (u.a. Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 07.11.2017) und dem Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung hat die Jugendberufsagentur Alfeld in 2018 ihre Arbeit aufgenommen. Die gemeinsame Arbeit wurde von den Handlungsakteuren der beteiligten Träger von Beginn an als richtig und erfolgreich bewertet.

Der Zielsetzung entsprechend werden alle Jugendlichen vom gemeinsamen Angebot umfasst und tatsächlich werden viele der zuvor „durch die Raster“ gefallenen Jugendlichen erreicht und wirksam gefördert.

Um die gemeinsame Beratung und Bearbeitung der Leistungen „unter einem Dach“ bewerten und steuern zu können, erfolgt eine regelmäßige Information der Lenkungsgruppe zur Jugendberufsagentur, in der die Leitungen der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und der Rechtskreise SGB XII, SGB IX, SGB VIII vertreten sind. Die Handlungsakteure der Jugendberufsagentur haben über ihre erfolgreiche Arbeit auch schon in anderen Gremien berichtet, so auch in der Trägerversammlung des Jobcenters.

Zwischen allen beteiligten Handlungsakteuren und den Trägern bestand bereits 2017/2018 Einvernehmen darüber, dass bei gutem Verlauf der Arbeit der Jugendberufsagentur Alfeld eine Ausweitung im weiteren Landkreisgebiet erfolgen sollte.

Ein besonders hoher Bedarf wurde für das Gebiet der Stadt Hildesheim im Bereich der Nordstadt (und angrenzenden Stadtteilen) gesehen, da hier das Klientel mit sehr hohem Bedarf lebt und sich die gemeinsame, träger- und rechtskreisübergreifende Arbeit anfällt.

Es ist hochriskant und finanzpolitisch kaum verantwortbar, auf eine JBA in der Nordstadt zu verzichten die Fallzahlen, die gescheiterten Bildungsbiographien etc. steigen nachweisbar und zwar deshalb, weil intelligente und präventive Handlungsansätze fehlen. Die Kosten des Nichthandelns übersteigen die Kosten des Handelns bei Weitem.

Entsprechend wurden in 2018 die Planungen für die Etablierung einer „Jugendberufsagentur Hildesheim Nord“ aufgenommen. Neben der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Landkreis Hildesheim wurde hierzu auch die Stadt Hildesheim (SGB IX: Eingliederungshilfe) einbezogen – daher wurde die Lenkungsgruppe durch den Sozialdezernenten der Stadt Hildesheim, Herrn Spitzer, erweitert. Der Standort der „Jugendberufsagentur Hildesheim Nord“ soll möglichst in der Nordstadt (mitten in der Region) liegen.

Personeller Aufwand:
Von den beteiligten Behörden (Landkreis, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Stadt Hildesheim) werden die Stellenanteile/Personalkräfte in die „gemeinsame“ JBA eingebracht, die sie bisher schon für die jeweiligen sozialrechtlichen Aufgabenwahrnehmungen an den Schwellen und Übergängen „Kind – Jugend“ sowie „Schule – berufliche Tätigkeit/Findung“ und für die Anzahl der diesbezüglichen Klienten einzusetzen hatten. Dabei geht es (gemessen an der Personalstärke der beteiligten Ämter/Stellen) jeweils nur um eine sehr geringe Personalanzahl.

Sachaufwand:
Auch hier tragen die beteiligten Behörden ihre Sachaufwendungen wie bisher. Zusätzliche  Aufwendungen entstehen bspw. für Umzüge, die Herstellung der Kompatibilität der Systeme (IT) und Öffentlichkeitsarbeit. Bei der Bildung der JBA in Alfeld hat sich gezeigt, dass die zusätzlichen Aufwendungen  sehr gering waren (sh. Vorlage 235/XVIII).

Die Bildung einer JBA in Hildesheim führt zu keinem deutlich höherem Aufwand.

Kosten-Nutzen-Relation:
Da die beteiligten Behörden/Rechtskreise lediglich das für die jeweiligen Aufgaben ohnehin eingesetzte Personal sowie die hierfür erforderlichen Sachmittel in die JBA einbringen, entstehen kaum zusätzliche Aufwendungen. Durch eine gemeinsame, rechtskreis- und behördenübergreifende Bearbeitung ergeben sich sehr viele Vorteile, so dass die Aufgabenwahrnehmung weitaus effektiver wahrgenommen wird, als eine (weiterhin) „versäulte“ Bearbeitung.

Belege hierfür sind auch die vielfältigen Rückmeldungen aus dem „Kundenkreis“ und dem weiteren Umfeld, ebenso die regelmäßigen Fallbesprechungen [die auch unter der Perspektive erfolgen: “Wie wäre der Fall ohne die JBA (voraussichtlich) verlaufen“]. Die Bewertung erfolgt durch die Leitungen der BA, des Jobcenters sowie der Sozialdezernate von Landkreis und Stadt Hildesheim in den regelmäßigen Sitzungen der Lenkungsgruppe.

Win-Situation
Wenn alle örtlich beteiligten Akteure und Fachlichkeiten die Etablierung und Fortführung der JBA als gewinnbringend ansehen und die gemeinsame, rechtskreisübergreifende Arbeit in der Form von JBA auch von allen überörtlichen Ebenen so bewertet und empfohlen wird, dürfte sie eigentlich nur in Frage gestellt werden, wenn sie mit erheblichen Mehraufwendungen verbunden wäre. Dies ist aber – wie dargestellt – nicht der Fall.

Die Jugendberufsagentur ist eine Erfolgsgeschichte, die auch in Hildesheim vielen Jugendlichen einen neuen (und erfolgreichen) Weg ebnen wird.

 

 

Mit freundlichen Grüße
gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior                             Fraktionsvorsitzender                                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagfraktion

 

gez. Ludwig Bommersbach                                         gez. Bernhard Flegel
stellv. Vorsitzender Jugendhilfeausschuss           Vorsitzender Jugendhilfeausschuss
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

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