Erbbaurechtsvertrag „Von-Thünen-Str. 7“ – Parkplatzbedarf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 25.06.2025

Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-
Str. 7“, Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim; Parkplatzbedarf

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, ob und wie viele Parkplätze aus Sicht der Verwaltung im Bereich der „Von-Thünen-Straße“

  1. bauordnungsrechtlich,
  2. aufgrund gutachterlicher Empfehlung,
  3. nach Ihrer Planung oder bisherigen Zusagen gegenüber der Stadt Hildesheim

für den geplanten Berufsschulcampus im Bereich der „Von-Thünen-Straße“ aus welchen Gründen geschaffen werden sollten und geschaffen werden können.

Dazu teilen Sie uns bitte mit, welche weiteren Randbedingungen Sie bei der Mobilitäts-planung zugrunde legen, insbesondere zu den Fragen:

  • Haltestellenkonzept ÖPNV,
  • Linienführung und Abfahrzeiten des ÖPNV für den Campus,
  • Fremdparkervermeidungskonzept,
  • Umlaufhäufigkeit der Busverkehre und Schulbeginn-/ende,
  • übrige Stellplatzanforderungen, insbesondere seitens der von Stadt Hildesheim und vom Stadtteil gewünschten weiteren Funktionsüberlegungen der zu errichtenden Gebäudekörper.

Begründung:

Auf die Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung am 24.06.2025 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur und Innere Dienste

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