Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.03.2025

Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 04.03.2025 sowie zur Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 und zur Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. In einer Datei werden zukünftig folgende Daten erfasst und den Kreistagsabgeordneten digital zugänglich gemacht:
  • wann und aus welchen Gründen wofür Ersatzzahlungen in welcher Höhe von wem verlangt wurden und wann eingegangen sind,
  • wo und wann der Eingriff in Natur und Landschaft, für den die Ersatzzahlung zu leisten war, erfolgte und welche Maßnahme dafür wann und wo mit welchen finanziellen Mitteln getroffen worden sind,
  • welche Haushaltsmittel für welche Maßnahmen, für die Ersatzzahlungen verwendet werden sollen, dem Grunde und der Höhe nach seit wann und für wann geplant sind (siehe Urteil VG Hannover vom 18.12.2023 – 12 A 4154/21),
  • welche Maßnahmen, für die Ersatzzahlungen in einer bestimmten Höhe verwendet werden sollen, mittelfristig geplant und umsetzbar sind, sobald dafür Ersatzzahlungen eingesetzt werden können.
  1. Vor einer Entscheidung darüber, ob Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind (§ 15 Abs. 6 BNatSchG), ist dies dem Kreisausschuss zur Beratung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 

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