Fachliche Aufsicht über die Krankenhäuser; Anfrage gem. § 18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

 

                                                                       Hildesheim, den 27.03.2015

 

Anfrage gem. § 18 GO
Fachaufsicht über die Krankenhäuser

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

wie der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 26.03.2015 (Seiten 1 und 15) zu entnehmen ist, bestehen Zweifel, ob das Helios-Klinikum Hildesheim die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts mit gebotener Sorgfalt einhält, um die Krankenhauspatienten von den lebensgefährlichen Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus Keimen (MRSA-Keime) abzuschirmen. Angesichts der hohen Zahl der Sterbefälle wegen diser Keime in Krankenhäusern – die Schätzungen schwanken bundesweit zwischen 2000 und 30.000(!) – muss von allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen, vor allem den Krankenhäusern selbst, erwartet werden, dass sie alle Anstrengungen unternehmen, um das Problem der MRSA-Keime in den Griff zu bekommen.

 

Wie dem zitierten Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung weiter zu entnehmen ist, wenden andere Krankenhäuser im Landkreis die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts strenger an als das Helios-Klinikum.

 

Daher frage ich Sie:

 

  1. Wie viele Todesfälle, die auf Erkrankung mit MRSA-Keimen in den Krankenhäusern im Landkreis zurückzuführen sind, sind dem Landkreis in den vergangenen drei Jahren aus welchen einzelnen Krankenhäusern bekannt geworden?
  2. Wie und in welchen zeitlichen Abständen kontrolliert der Landkreis als Aufsicht, insbesondere der amtsärztliche Dienst in den Krankenhäusern des Landkreises die Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts oder entsprechender anderer Empfehlungen?
  3. Sind die Krankenhäuser im Landkreis (medizin-) technisch imstande, die Patienten vor MRSA-Keimen zu schützen?
  4. Weshalb akzeptiert der Landkreis offenkundig eine unterschiedliche Auslegung und Anwendung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts durch die seiner Aufsicht unterstehenden Krankenhäuser?
  5. Existiert zwischen dem Landkreis und den seiner Aufsicht unterstehenden Krankenhäusern eine Zielvereinbarung oder vergleichbare Absprache zur Abschirmung vor MRSA-Keimen oder zur Reduzierung der Todesfälle aufgrund dieser Keime oder beabsichtigt der Landkreis, eine solche Zielvereinbarung zu schließen?
  6. Gemäß dem o.a. Bericht der HAZ wird von den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts fallindividuell abgewichen. „Dieses sei in Absprache mit dem Gesundheitsamt möglich –wenn ein Arzt zuvor das Risiko der Verbreitung von MRSA durch den jeweiligen Patienten bewertet hat.“ In welcher Form und wie häufig kam es in den vergangenen drei Jahren zu diesen fallindividuellen Absprachen und Ausnahmefällen?

 Mit freundlichen Grüßen                                     Mit freundlichen Grüßen          

gez. Ute Bertram, MdB                                        gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordnete                                          Sprecher für Gesundheit,
der Gruppe CDU/ FDP                                          Krankenhaus, Soziales 
                                                                         und Demographie  
                                                                         der Gruppe CDU/FDP

 

 

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