Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Ausbau der A7, PAK-Belastungen der Böden
Anfrage gem. § 18 GO
Hildesheim, den 19.02.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
zu den relevanten Gefahrstoffen, denen wir auch im Straßenbau begegnen, gehören die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die beim Menschen je nach Konzertration eindeutig Krebs erzeugen. Die häufigsten Tumore sind Lungenkrebs, Blasenkrebs und Hautkrebs. Zudem wirken einige PAK beim Menschen erbgutverändernd.
Angesicht dieser Tatsachen sind die Menschen über die PAK-Belastung der Böden an der A 7 bisher nicht ausreichend und nicht zeitgerecht informiert worden sind. Als völlig unzureichend bewerten wir, dass Sie den Sachverhalt seit Monaten auch gegenüber den verantwortlichen Mandatsträgern verschwiegen haben: gegenüber den Kreistagsab-geordneten, den Gemeinderäten und dem Bürgermeister von Bockenem.
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Bevölkerung hat einen Anspruch auf umfassende Informationen zu dem nun über die Presse bekanntgewordenen Skandal. Bitte teilen Sie uns ergänzend zu unserer Anfrage vom 17.02.2015 mit,
– welche Gefahren für welche Schutzgüter derzeit an der A 7 bestehen, wie diese
Gefahren beseitigt werden sollen und welche Kosten damit verbunden sind,
– wer die Bauarbeiten beim Umgang mit Gefahrstoffen bzw. belasteten Böden an der A7 insbesondere hinsichtlich des Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, des
Wasserschutzes und des Arbeitnehmerschutzes zu überwachen hatte und zu
welchen Zeiten tatsächlich in welcher Form überwacht hat,
– wie die Bauarbeiter vor den PAK hätten geschützt werden müssen und wie sie
tatsächlich geschützt worden sind,
– wie und wann die einzelnen Bauarbeiter über die von den PAK ausgehenden
Gefahren hätten informiert werden müssen und tatsächlich informiert worden sind,
– ob und wann in ausreichendem Umfang belastete Baustoffe bzw. Abfallstoffe
(Teersand- und Asphaltschichten) ordnungsgemäß beseitigt worden sind,
– wann und vom wem jeweils die Landesregierung und der Landkreis über die nicht
auftragsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und die sich daraus ergebenen
Gefahrenlagen an der A 7 informiert worden sind und wann mit welchen
Maßnahmen auf diese Informationen reagiert haben,
– welche Behörde über den Umgang mit den belasteten Teersand- und
Asphaltschichten zu entscheiden hatte,
– wann und wodurch sich im Sommer 2013 Hinweise auf eine möglicherweise
vertragswidrige Ausführung der Leistungen ergaben,
– wann und wo nach den Hinweisen vom Sommer 2013 Bodenproben genommen
worden sind,
– welche PAK-Belastung wann an welchen Stellen festgestellt worden ist,
– wegen des Verdachts welcher Delikte wann Strafanzeige erstattet worden ist,
– ob und ggf. wann der Landkreis wegen des Verdachts welcher Verstöße ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet hat oder einleiten will,
– wer entschieden hat und entscheiden durfte, dass das belastete Material unterhalb
der Fahrbahn verbleiben kann,
– welche Kosten für die Sanierungsarbeiten in etwa anfallen werden,
– in welchem Umfang das jetzt zu erarbeitende Sanierungskonzept der Zustimmung
des Landkreises bedarf,
– welche Behörden oder Stellen (Umwelt- oder Bodenschutzbehörden, Gemeinden
usw.) der gewählten Immobilisierung der PAK zugestimmt haben, zustimmen
mussten und vor dieser Zustimmung angehört worden sind.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ulrike Schumann
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordnete
der CDU-Kreistagsfraktion der CDU-Kreistagsfraktion