Flüchtlinge aus der Ukraine

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim 04.05.2023

Flüchtlinge aus der Ukraine
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

nach welchem und von wem auf welcher rechtlichen Grundlage festgelegten Verteilungsschlüssel sind derzeit Flüchtlinge aus der Ukraine auf welche Gemeinden verteilt?

In welchem Verhältnis stehen die nach der vom Kreistag am 05.12.2023 beschlossenen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine anfallenden Kosten (der einzelnen Gemeinden) zum Verteilungsschüssel?

Nach welchem und von wem auf welcher rechtlichen Grundlage festgelegten Verteilungsschlüssel sind und werden Flüchtlinge, die nicht aus der Ukraine kommen, auf welche Gemeinden verteilt?

Begründung:

Auf unsere Anfragen weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

130 – Antwort der Verwaltung v. 11.05.2023

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