Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.07.2026
Gewährleistung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG,
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen
– für die einzelnen Tage seit dem 01.07.2026 ab 0 Uhr bis 15.07.2026
– für die einzelnen Wochen seit dem 01.07.2026 bis zur nächsten Sitzung der zuständigen Fachausschüsse
– für die einzelnen Wochen seit dem 01.07.2026 bis zur nächsten Sitzung des Kreistages:
- Wie viele Hilfeersuchen für
a) die Notfallrettung und
b) einen Notfalltransport
sind für welchen Ort eingegangen?
- In wie vielen Fällen wurde die Hilfsfrist für die Notfallrettung in welchem Ort überschritten?
- In wie vielen Fällen der Notfallrettung sind aus welchen Gründen keine RTW eingesetzt worden?
- In wie vielen Fällen der Notfallrettung sind aus welchen Gründen ein NKTW oder KTW eingesetzt worden?
- In wie vielen Fällen der Notfallrettung ist ein RTW eingesetzt worden und wie viele Minuten betrug dabei die durchschnittliche Zeit zwischen Eingang des Hilfeersuchens und der Übernahme des Patienten durch ein Krankenhaus?
- In wie vielen Fällen der Notfallrettung wurde die Eintreffzeit des RTW um wie viele Minuten überschritten?
- In wie vielen Fällen der Notfallrettung betrug die Zeit zwischen Eingang des Hilfeersuchens und dem Eintreffen des RTW am Ereignisort mehr als 16, 17, 18, 19, 20 und wie viel Minuten maximal?
- Wann sind Sie über die mit der Umstellung eintretenden Mängel in welcher Form informiert worden und was haben Sie daraufhin wann unternommen?
- Wie viele Minuten betrug im Bereich welcher Rettungswache
a) für den RTW und
b) NKTW
– die durchschnittliche Einsatzdauer,
– die Zeit zwischen Eintreffzeit und der Übernahme des Patienten in einem Krankenhaus und
– die Zeit zwischen Ankunft am Krankenhaus und Übernahme des Patienten durch das Krankenhaus?
Begründung:
Der Rettungsdienst hat die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes dauerhaft sicherzustellen (Sicherstellungsauftrag).
Diese Forderung ist im Landkreis Hildesheim seit Jahren nicht erfüllt worden. Dieser Mangel sollte gem. Ihrer Ankündigung mit der Umstellung des Systems ab dem 01.07.2026 beseitig werden.
Nach uns vorliegenden Information, hat die Umstellung des Rettungsdienstes zum 01.07.2026 jedoch dazu geführt, dass in verschiedenen Fällen nicht die erforderliche Hilfe geleistet wurde oder nicht geleistet werden konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
