Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Haushaltsplan 2024
Wesentliches Produkt Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum dem o.a. Thema in der Sitzung des Kreisausschusses am 04.12.2024 und des Kreistages am 07.12.2023 übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan 2024 ist das wesentliche Produkt Klima, Umwelt, Naturschutz aufzunehmen.
Begründung:
§ 4 GemHKVO regelt: „Der Haushalt wird nach den Bedürfnissen der Kommune in Teilhaushalte gegliedert. Die Gliederung entspricht der jeweiligen Verwaltungsgliederung oder bildet den Produktplan der Kommune ab. In den Teilhaushalten werden die ihnen zugeordneten Produkte abgebildet“ (Abs. 1). „In jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen beschrieben und sollen die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden“ (Abs. 7).
Der Landkreis kann neben und zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutz usw. in erheblichem Umfang freiwillige Aufgaben übernehmen.
Es erscheint sachgerecht, den „Klima-, Umwelt-, Naturschutz“ als ein wesentliches Produkt in den Haushaltsplan aufzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob auch die Verwaltungsgliederung hinsichtlich des Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutzes modifiziert werden sollte.
Mit freudlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher für Klimaschutz, Umwelt
Hoschwasserschutz