Hochwasserschutzmaßnahmen

 

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

 

Hildesheim, den 15.09.2017

Antrag Hochwasserschutzmaßnahmen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

aufgrund der hohen Schäden bei Privathaushalten und auch in einigen Städten und Gemeinden des Landkreises Hildesheim durch das Hochwasser im Juli d. J. sieht die Mehrheitsgruppe SPD/CDU dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes und bittet um Aufnahme des Beratungspunktes „Hochwasserschutz“ in die Tagesordnung der Sitzungen des Ausschusses Sicherheit, Ordnung und Umwelt, im Kreisausschuss und des Kreistages.

Das Hochwasser im Sommer d.J. hat enorme und nicht absehbare Schäden verursacht. Das die Schäden oftmals nicht noch größer geworden sind, ist dem Landkreis sowie den Städten und Gemeinden und ihren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Einsatzkräften sowie deren enormer Leistungsbereitschaft zu verdanken. Mit diesem Einsatz sind die Kommunen ihrer jeweiligen Verantwortung mehr als gerecht geworden.

Dennoch gilt es, die Hochwassersituation und das Management zu dieser Situation zu analysieren und mit Blick auf die Zukunft, auch die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und ihren Einrichtungen, dem Landkreis und Verbänden zu verbessern:

Die Gruppe stellt daher folgenden Antrag zur Beschlussfassung:

  1. Es wird ein Bericht „Hochwasser im Sommer 2017“ erarbeitet.In der Einleitung zu diesem Bericht ist auch die derzeitige Rechtslage darzustellen. Dabei sind unter Hinweis auf die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen die Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zur Verhinderung und Bekämpfung von Hochwassergefahren anzugeben.
  1. In dem Bericht sollen insbesondere mit Unterstützung der Städte und Gemeinden und der Unterhaltungsverbände dargestellt werden:

a) jeweils gegliedert für die einzelnen Regionen und Gemeinden des Landkreises die Ursachen und Wirkungen des Hochwassers, die Entwicklung und Dauer der Hochwasserlage, die zur Gefahrenabwehr eingesetzten Mittel und Kräfte zu den verschiedenen Einsatzzeiten,

b) die in den einzelnen Gemeinden des Landkreises vorhandenen baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen und die vorhandenen oder vorbereiteten administrativ-organisatorischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Hochwasserlagen,

c) welche baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen und welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Hochwasserlagen in den einzelnen Gemeinden zusätzlich erforderlich sind und wann getroffen werden oder bestehen sollen,

d) wo zusätzliche Stellen für die Messung von Hochwasserständen erforderlich sind.

3. Für die Erarbeitung des Berichts sollen insbesondere die Gemeinden, die Polizei, die Gewässerunterhaltungsverbände und die Einsatzkräfte um einen schriftlichen Beitrag zumindest zu bestimmten Fragestellungen gebeten werden. An die Bürgerinnen und Bürger soll ein öffentlicher Aufruf erfolgen, ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Erlebnisse schriftlich in den Bericht einzubringen.

4. Es wird eine weitere Sondersitzung des Fachausschusses 2 durchgeführt, in der die Bürgerinnen und Bürger sowie die in Nr. 3 genannten Stellen zum Entwurf des Berichts ihre Anregungen vortragen können. Die Verwaltung wird gebeten, in den vom Hochwasser betroffenen Kommunen aktiv auf diese Sitzung und die Möglichkeit zur Stellungnahme hinzuweisen.

5. Die Verwaltung wird gebeten,

a) mit den Gewässerunterhaltungsverbänden eine Regelung zu treffen mit dem Ziel, dass zukünftig eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit der Verbände mit dem Landkreis gesichert ist. Ein Entwurf dieser Regelung soll dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt werden. Gegenstand und Inhalt sollen aus Sicht der Verbände insbesondere sein, dass sie besser und fortlaufender an Planungen und Maßnahmen des Hochwasserschutzes beteiligt werden.

b) zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, welche Retentionsflächen (genaue Beschreibung der Größe und Lage) theoretisch und unter welchen Bedingungen tatsächlich mit welchem Vorteil (Volumen) genutzt werden können,

hierzu ist anzugeben,

– welche Landes- oder Bundesmittel zur Sicherung von Retentionsraum dauerhaft und langfristig planbar zur Verfügung stehen oder stehen sollten,

– durch welche bundes- oder landesrechtliche Regelungen oder Programme gesichert wird oder gesichert werden kann, dass Grundstückseigentümer einen vollen Schadensausgleich erhalten, wenn sie im Bedarfsfall ihre Flächen überströmen lassen und dadurch zur Abwehr von Hochwassergefahren beitragen,

c) die bestehenden Zuständigkeitsregelungen für regional erforderliche Planungen oder Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes zu untersuchen und ggf. festgestellte Mängel und daraus folgende Verbesserungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Dies betrifft auch Fragen des gebotenen Einvernehmens zwischen verschiedenen Wasserbehörden, wenn sich Hochwasserschutzmaßnahem über den Zuständigkeitsbereich einer Behörde hinaus auswirken,

d) Informationsblätter zu erarbeiten, in denen Hauseigentümer über mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen im privaten Bereich informiert werden,

e) in Zusammenarbeit mit den Kommunen und deren Feuerwehren sowie den Gewässerunterhaltungsverbänden zu untersuchen, ob und welche bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften geändert werden sollten, um bei Hochwasserlagen einen sachgerechten Wasserabfluss zu erreichen,

f) eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen, in der Vertreter der Landesregierung über die Programme und Regelungen zur Hilfe der vom Hochwasser Geschädigten informieren,

g) umgehend eine Beratungsstelle einzurichten, die für alle Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit Hochwasser und Hochwasserschäden zur Verfügung steht,

h) die Untersuchungen hinsichtlich möglicher Hochwasserkatastrophen zu überprüfen und unter Angabe der Kosten aufzuzeigen, welche zusätzlichen Vorbereitungsmaßnahmen des Landkreises erforderlich sind.

i) einen Finanzierungs- und Umsetzungsvorschlag für die sich als Ergebnis von h) ergebenden Maßnahmen vorzulegen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag jährlich und erstmals Mitte 2018 einen „Bericht Maßnahmen zum Hochwasserschutz“ vorzulegen, der nach der Beschlussfassung durch den Kreistag öffentlich gemacht wird.

In diesem Bericht sind insbesondere die folgenden Punkte aufzunehmen und Fragen zu beantworten:

a) Die Erarbeitung des Berichtes soll in dem Verfahren gem. o. a. Nn. 3 und 4 erfolgen.

b) Wann und von welchen einzelnen Stellen (gemeindebezogene Auflistung) wurden nach den Hochwasserlagen im Sommer 2017 welche konkreten baulich-technischen, administrativ-organisatorischen und planerischen Maßnahmen in den einzelnen Regionen/Gemeinden zur Verhinderung und Bekämpfung von Hochwassergefahren umgesetzt, festgesetzt oder wie geplant?

Welche Maßnahmen im zuvor genannten Sinne hat der Landkreis für welche Zuständigkeit (eigene,  koordinierende usw.) wann und wo umgesetzt, festgesetzt oder wie geplant?

c) Welche öffentlichen Fördermittel wurden bzw. werden für den Hochwasserschutz von wem unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung gestellt?

d) Welche Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Hochwassergefahren werden in anderen Kommunen getroffen?

e) Welche digitalen Unterstützungsmedien (bzw. Softwarelösungen) stehen für die Verhinderung und Bekämpfung von Hochwassergefahren zur Verfügung oder werden (ggf. wo) eingesetzt?

f) Welche Hochwasserschutzprojekte im Landkreis Hildesheim bedürfen (aus übergeordneten Gesichtspunkten) einer finanziellen Unterstützung des Landkreises Hildesheim? Ggf. ist hierzu ein Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten.

7. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten:

a) sich bei Bund und Land präventiv für einen intensivieren und auf aktuellen Entwicklungen und Wetteränderungen beruhenden Hochwasserschutz bei Infrastrukturprojekten bzw. infolge dieser Infrastrukturprojekte einzusetzen.

b.) sich bei Bund und Land dafür einzusetzen, dass im Verwaltungshandeln der obersten und nachgeordneten Behörden Naturschutzregelungen einem effektiven Hochwasserschutz nicht entgegenstehen.

Begründung:

Das Sommerhochwasser 2017 kam schnell und war in seinen Ursachen und Auswirkungen überraschend und dramatisch. Daher ist unter Beteiligung aller Betroffenen eine umfangreiche Bestandsaufnahme geboten, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen soll. Ferner ist umfassend zu untersuchen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Hochwassergefahren besser zu verhüten und zu bekämpfen. Dies betrifft insbesondere die Vorbereitung auf Einsatzlagen, die Hochwasserschutzplanungen des Landes, der Gemeinden, Städte und des Landkreises, die baulich-technische Hochwasserschutzmaßnahmen und alle in diesem Zusammenhang relevanten rechtlichen Vorgaben.

Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, die für die Katastrophenbekämpfung erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen (§ 5 NKatSG) und dazu auch zu untersuchen (§ 7 Abs. 1 NKatSG), welche Katastrophengefahren im Landkreis drohen. Es reicht aber nicht aus, diese Untersuchungen nun hinsichtlich möglicher Hochwasserkatastrophen zu überprüfen und unter Angabe der Kosten aufzuzeigen, welche zusätzlichen Vorbereitungsmaßnahmen des Landkreises erforderlich sind.

Es muss durch übergemeindliche Planungen erreicht werden, dass möglichst keine Hochwasserkatastrophen eintreten können. Dafür sind so schnell wie möglich Überschwemmungsbereiche zu gewinnen und zu sichern. Soweit dabei rechtliche Hindernisse bestehen, sind sie ggf. durch Rechtsänderungen zu beseitigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bruer                                                  Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                            CDU-Kreistagfraktion

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