Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.01.2025
Investitionskostenzuschuss Tierheim
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Investitionskostenzuschuss Tierheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist aufgrund welcher Bestimmung für die Unterbringung herrenloser Tiere zuständig?
- Wer ist zuständig für die Prüfung, ob von herrenlosen Tieren aufgrund ihres Zustandes eine Gefahr ausgeht?
- Dürfen Tierheime ohne behördliche Zulassung oder Zustimmung Tiere aufnehmen, wenn aufgrund ihres Zustandes eine Gefahr für die Gesundheit besteht? Wie oft werden herrenlose Tiere bei Tierheimen abgegeben?
- Welche Tierheime gibt es im Landkreis Hildesheim und in welchen dieser Heime können wie viele Tiere welcher Arten für welche Dauer aufgenommen werden?
- In welchen Fällen und unter welchen Bedingungen sind welche Tierheime verpflichtet, welche Arten von Tieren aufzunehmen?
- Wie und wo können Tiere untergebracht werden, die der o. a. Verein nicht mehr aufnehmen kann oder nicht mehr aufnehmen darf?
Begründung:
In der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 hat die Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne folgenden Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 02.12.2024 (Antrag Nr. 724/XIX) abgelehnt:
„Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen mit dem Verein abgestimmten Beschlussvorschlag einschließlich Zeitplan vorzulegen, um dem Verein die erforderliche Planungssicherheit zu geben und das Bauvorhaben des Vereins zeitnah beginnen zu können. Die Förderung durch den Landkreis ist nicht davon abhängig zu machen, dass sich auch Städte und Gemeinden an der Förderung beteiligen.“
Daher ist möglichst in der nächsten Kreistagssitzung eine Förderzusage zumindest dem Grunde nach zu beschließen und haushaltsrechtlich abzusichern, die dem Verein eine ausreichende Sicherheit verschafft, um die erforderlichen Maßnahmen zeitnah planen und umsetzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz