Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.01.2025

 

Kita-Vertrag

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir nehmen Bezug auf das als Anlage beigefügte Schreiben der SPD-Fraktion im Gemeinderat von Giesen vom 17.01.2025 und bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Gem. dem von SPD-Grüne am 12.12.2024 gefassten Kreistagsbeschluss haben Sie alle Kita-Verträge von 2019 gekündigt, nach denen die Städte und Gemeinden „die verwaltungsmäßige Abwicklung der Aufgaben“ im Einvernehmen mit dem Landkreis übernommen haben.

§ 12 des Vertrages bestimmt:
„(1) Die Vereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann in jedem Jahr zum 01.08. schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
(2) Die Gemeinden verpflichten sich, den Betrieb von Kindertagesstätten stets und auch nach einer Kündigung ab dem 01.08. so lange zu gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte übernehmen zu können. In solchen Fällen werden dem Landkreis die erforderlichen Betreuungseinrichtungen für eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung gestellt. Die dabei und für den weiteren Betrieb anfallenden Kosten trägt der Landkreis Hildesheim.“

Unabhängig davon ist nach wie vor der Landkreis gesetzlich verpflichtet, die Betreuung nach dem individuellen Bedarf zu gewährleisten.

Am 07.01.2025 haben Sie auf unsere Anfrage 286/XIX vom 09.12.2024 zu den Gemeinden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden, u. a. geantwortet:

„Im Falle des Nichtabschlusses des Kita-Vertrages und der daraus resultierenden Übernahme der Aufgabe Kindertagesbetreuung durch den Landkreis wird dieser in der jeweiligen Gemeinde bezüglich der ggf. vorhandenen kommunalen Einrichtungen mit der Gemeinde abstimmen, wie die Übernahme dieser Einrichtungen durch den Landkreis als Träger erfolgen kann. Es ist davon auszugehen, dass bestehende kommunale Einrichtungen auch weiterhin in kommunaler Hand betrieben werden können, indem der Landkreis in die Trägerschaft eintritt.“

Ebenfalls am 07.01.2025 haben Sie auf unsere Anfrage Nr. 287/XIX vom 09.12.2024 hinsichtlich der Gemeinden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden, u. a. mitgeteilt:

„Es wird in jedem Fall ein bedarfsgerechtes Angebot an örtlich erreichbaren Betreuungsplätzen bestehen bleiben…  Die Personalausstattung und Vergütung des Personals sind Angelegenheiten der einzelnen Träger, entsprechend gültige Tarifverträge sind weiterhin anzuwenden.“

Daraus ergibt sich, dass der Bestand der Betreuungseinrichtungen und Betreuungsangebote nach wie vor gewährleistet ist.

Im Gegensatz dazu wird in dem o. a. Schreiben der SPD-Fraktion Angst geschürt sowie völlig irreführend und unbegründet behauptet:

„Die Konsequenz daraus wäre, dass Entscheidungen über die Betreuung ihrer Kinder nicht länger hier vor Ort getroffen werden können.
Konkret kann und wird dies sehr wahrscheinlich Auswirkungen z.B. auf die Betreuungszeiten und die Beiträge haben.
⮚         es ist nicht davon auszugehen, dass die Betreuung in den Randzeiten kostenlos bleiben wird
⮚         und es kann nicht einmal garantiert werden, dass unsere Kinder die gewohnten Zeiten im Kindergarten verbringen werden können. Gesetzlich wäre der Landkreis nur verpflichtet, 6 Stunden Betreuung am Tag anzubieten.“

Im Gegensatz zu diesen Behauptungen der SPD-Fraktion hat einzig und allein die Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne im Kreistag zu entscheiden, ob sich die Standards, Betreuungszeiten und Elternbeiträge ändern oder nicht.

Frage:

Haben Sie sich bei oder nach den Gesprächen mit Hauptverwaltungsbeamten über den neuen Kita-Vertrag dazu geäußert, die Standards, Betreuungszeiten und Elternbeiträge zu ändern oder nicht? Wenn ja, welche Position haben Sie dabei vertreten? Beabsichtigen Sie, der Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne im Kreistag vorzuschlagen, in den Gemeinden, in denen der Landkreis die Trägerschaft übernimmt, geringere Standards und Betreuungszeiten sowie höhere Elternbeiträge zu fordern?

In der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Sarstedt hat sich Frau Bürgermeisterin Brennecke u. a. dazu geäußert, welche Kreisumlage von den Gemeinden zu tragen seien, die dem vom Kreistag am 12.12.2024 beschlossenen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden. Im Protokoll über diese Sitzung heißt es wörtlich:

„Bürgermeisterin Brennecke erläuterte unter Hinweis auf die umfangreiche Verwaltungsvorlage den Sachverhalt, ging ausführlich auf die finanziellen Auswirkungen des neuen Kita-Vertrages ein und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder.

Sie wies darauf hin, dass die Kreisumlage auf mindestens 71 % steigen würde, wenn die Stadt Sarstedt dem Kita-Vertrag nicht zustimmt und die Aufgaben der Kindertagesbetreuung an den Landkreis zurückgehen. Die genaue finanzielle Entwicklung, wenn es dazu kommen würde, kann aktuell jedoch noch nicht beziffert werden.“

Im Gegensatz zu diesen Behauptungen ist im Haushaltsplan des Landkreises derzeit bestimmt, dass die Gemeinden, die die Kinderbetreuung nach dem bestehenden Kita-Vertrag nicht wahrnehmen, eine Kreisumlage von 65,3 % statt 56,65 % zu tragen haben. Dies ist ein Unterschied von 8,65 %.

Fragen:

Haben Sie sich bei oder nach den Gesprächen mit Hauptverwaltungsbeamten über den neuen Kita-Vertrag dazu geäußert, wie hoch nach Ihrer Auffassung die Kreisumlage für die Gemeinden festgesetzt werden soll, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen? Wenn ja, welche Position haben Sie dabei vertreten?
In welchem Umfang ist nach Ihrer Auffassung eine Anhebung der Kreisumlage über 65,3 % hinaus für die Kommunen vertretbar, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen?
Nach welchen Kriterien werden Sie ermitteln, welche Kreisumlage Sie dem Kreistag für die Gemeinden vorschlagen werden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden?

Da in Kürze in verschiedenen Räten Entscheidungen zum Kita-Vertrag anstehen und die o. a. Fragen von erheblicher Bedeutung sind, wären wir für eine zeitnahe Beantwortung sehr dankbar.

Im Vorgriff auf die weiteren Beratungen im Kreistag können wir Ihnen schon jetzt mitteilen, dass die CDU-Kreistagsfraktion keinem Abbau der Kinderbetreuung zustimmen wird. Im Gegenteil sind wir nach wie vor der Auffassung, dass der Landkreis eine besonders gute Kinderbetreuung auch besonders fördern sollte. Daher werden wir im Kreistag fortlaufend mit Nachdruck verlangen, dass der Landkreis die gesetzlich übertragene Aufgabe der Kinderbetreuung in allen Gemeinden vorbildlich erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe

2025_01_28_Anlage zu Anfrage Kita_SPD Anschreiben Eltern KigaVertrag

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