Klimaschutz-Check für Verwaltungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A
im Hause

Hildesheim, den 27.01.2020

Klimaschutz-Check für Verwaltungsvorlagen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zu TOP 4 des Kreisausschusses  am 27.01.2020 und TOP 7 des Kreistages am 30.01.2020 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag spricht sich für ein den Aufgaben des Landkreises entsprechenden Klimaschutz-Check als Teil eines Nachhaltigkeitsmanagements aus. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, dem Kreistag möglichst bis zu seiner nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Dabei soll auch der Beschlussvorschlag der Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90 DIE GRÜNEN berücksichtigt werden.

Begründung:

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim hat am 26.09.2019 auf Antrag der Gruppe SPD- CDU folgende Bestimmung in seine Hauptsatzung aufgenommen:

„Der Landkreis erfüllt seine Aufgaben nach den in der Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 beschriebenen Grundsätzen einer nachhaltigen, ökologischen und sozialgerechten Entwicklung. Alle Entscheidungen müssen mit diesen Grundsätzen verträglich und abgestimmt sein.“

Damit werden die 17 Entwicklungsziele der Agenda für alle Organe des Landkreises Hildesheim anerkannt und im Handeln von Politik und Verwaltung verfolgt.

Ziel 13 fordert: „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirklungen ergreifen.“ Dieses Ziel kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Es steht in Wechselwirkung anderen Zielen – z. B. mit den Zielen 6 und 7: „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“ und „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.“

Die einzelnen zur Verfolgung der Ziele geplanten und getroffenen Maßnahmen sollten möglichst auch aufgrund einer Bestandserfassung bewertet werden. Dies erleichtert eine Nachhaltigkeitsprüfung.

Der von den Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90 DIE GRÜNEN beantragte Klimaschutz-Check fragt, ob sich Vorhaben fördernd, neutral oder hemmend auswirken auf: Klimaschutz, Energiewende, Natürliche Ressourcen, Flächenverbrauch, Biodiversität, Anpassung an den Klimawandel, Mobilität.

Dabei bleibt jedoch offen, nach welchen Kriterien z. B. beurteilt werden soll, ob sich ein neues Gebäude fördernd, neutral oder hemmend auf Klimaschutz auswirken wird. Zudem ist zu fragen, welchen Gewinn eine solche isolierte Aussage hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Landkreis die Genehmigung eines Bebauungsplanes ohnehin nur bei Rechtswidrigkeit der Planung versagen darf. Daher ist ein Klimaschutz-Check für den Landkreis auf den Aufgabenbereich des Landkreises abzustimmen und ein Klimaschutz-Check der Städte und Gemeinden auf deren Aufgabenbereich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                              gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                             Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                    CDU-Kreistagsfraktion

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