Kreisbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege für 5 Jahre

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

 

Hildesheim, den 01.11.2019

  

Kreisbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung am 05.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„In den Haushalt ab 2020 werden die erforderlichen Mittel für zwei Kreisbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege nach § 34 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Höhe von 7.200 € pro Jahr eingestellt.“

Begründung:

Der Beschlussvorschlag dient der Umsetzung verschiedener Kreistagsbeschlüsse vom 26.09.2019. Auf Antrag der Gruppe SPD-CDU hat der Kreistag am 26.09.2019 beschlossen, dass

 –   möglichst in der letzten Kreistagssitzung 2019 Kreis- und Regionalbeauftragte für
Naturschutz und Landschaftspflege zu bestellen sind,

–  die Verwaltung dies bekannt machen und die Bürgerinnen und Bürger bitten soll, sich dafür zu bewerben,

–    die Aufwandsentschädigungen für diese Ehrenbeamtinnen bzw. Ehrenbeamten
auf  300,00 € festgesetzt wird.

§34 Abs. 1 NAGBNatSchG bestimmt, dass die o. a. Beauftragten für jeweils fünf Jahre bestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 

 

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