Maßnahmen für eine gute Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.01.2024

 

Maßnahmen für eine gute Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt Maßnahmen für eine gute Krankenhausversorgung im Landkreis Hildesheim in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit aufzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, Vertreter der Krankenhäuser zu den Sitzungen einzuladen und um einen Sachstandsbericht zu bitten.

Begründung:

Ziel des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) ist gem. dessen § 2 Absatz 1 Satz 1 die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, patienten- und bedarfsgerechten Versorgung der Patientinnen und Patienten mit leistungsfähigen, digital ausgestatteten und eigen-verantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern.

Dazu bestimmt § 1 des Gesetzes: „Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Krankenhausversorgung der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des § 2 und des Krankenhausplans sicherzustellen. Sie haben eigene Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten, soweit die Krankenhaus-versorgung nicht durch andere Träger gewährleistet wird.“

Im Kreistag spielt die Krankenhausversorgung zumindest bisher kaum eine Rolle, obwohl der Landkreis jährlich knapp 5 Mio. € Krankenhausumlage zahlen muss. Nun hat sich die Situation der Krankenhäuser durch die von Rot-Grün initiierte sog. Krankenhausreform weiter verschlechtert und in vielen Häusern zu einer bedrohlichen finanziellen Lage mit den sich daraus ergebenden Unterstützungsleistungen von Landkreisen bzw. Folgen für die kommunalen Haushalte geführt.

Daher ist es erforderlich, dass der Kreistag einen umfassenden Lagebericht über die Situation der Krankenhäuser im Landkreis Hildesheim erhält und alle erforderlichen Maßnahmen trifft, damit das in § 2 NKHG vorgegebene Ziel für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises dauerhaft erreicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend,Soziales und Gesundheit

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