Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

                                               Hildesheim, 01.03.2023

„Gullydeckel-Attacke Harsum“ und Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unsere Anfrage Nr. 104/XlX vom 07.02.2023, die Sie bisher nicht beantwortet haben, bitten wir Sie recht herzlich um Beantwortung folgender zusätzlicher Fragen:

  1. Wann haben Sie welche Kreistagsfraktionen und welche Gremien über a) die geplante und b) die durchgeführte vorläufige Einweisung vom 29.09.02022 und die rechtlichen Voraussetzungen dafür informiert?
  2. Wann und aufgrund welcher Unterlagen haben a) das Innenministerium und b) die Besuchskommission (§ 30, Abs. 3 NPsychKG) die vorläufige Einweisung vom 29.09.2022 geprüft und als rechtmäßig beurteilt?
  3. Wann und aufgrund welcher Unterlagen haben a) das Sozialministerium, b) der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung (§ 30, Abs. 2 NPsychKG) die vorläufige Einweisung vom 29.09.2022 geprüft und als rechtmäßig beurteilt?

Hierzu verweisen wir auf folgenden Äußerungen:

Sitzung des Sozialausschusses am 15.09.2022 in Anwesenheit des Landrates (Zitate aus dem Protokoll): Anschließend stellt Frau Dr. Hüppe das Verfahren einer Unterbringung im Sinne des NPsychKG als ordnungsbehördliche hoheitliche Aufgabe des Landkreises detailliert vor… Diese Unterbringung einer Person im Sinne des NPsychKG ist nur zulässig bei Vorliegen eines von einer Ärztin/einem Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie erstellten Zeugnisses, das auf der Basis eines frühestens am Vortag erhobenen Befundes eine psychische Krankheit oder Behinderung einer Person feststellt, infolge derer eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die Person selbst oder andere, eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung, ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann… Frau Dr. Hüppe wiederholt daraufhin, dass der Beschuldigte dem SpDi seit dem Jahre 2001 bekannt ist und durch diesen begleitet wird. Sie bezieht sich dabei auf die zuvor gemachten Ausführungen. Der SPDi hat nach Darlegung von Frau Dr. Hüppe in dieser Zeit keine Hinweise auf eine Eigen- oder Fremdgefährdung mit dem Erfordernis einer Unterbringung des Beschuldigten im Sinne des NPsychKG erhalten.“

Beitrag der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 09.11.2022 über Ihre Pressekonferenz vom 07.11.2022: „Bernd Lynack und die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Katharina Hüppe, verwiesen in diesem Zusammenhang am Montag erneut auf die eng gesteckten Grenzen des entsprechenden Gesetzes. Bislang habe es keine Situation gegeben, in der bei dem Harsumer eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung erkannt und von einem Facharzt bestätigt worden sei.“

Antwort vom 31.01.2023 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 10.01.2023: „In der Vergangenheit getätigte Mord- oder Bombendrohungen stellen weder im Sinne des NPOG, noch des NPsychKG eine gegenwärtige erhebliche Gefahr dar.“

  1. Welche Maßnahmen des Landkreises in Bezug auf die hier in Rede stehende Person hat das Sozialministerium wann und in welcher Form geprüft?
    Hierzu verweisen wir auf die folgende Angabe in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 09.11.2022: „Lynack wie auch die Erste Kreisrätin Evelin Wißmann und die Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Evelin Löffler, bekräftigten: Es habe keine Versäumnisse gegeben. Das habe auch das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde bestätigt, erklärte der Landrat.“
  2. Gibt es zu der o. a. Person ein Gutachten oder Zeugnis nach § 17 NPsychKG (Voraussetzung der Unterbringung nach § 16 NPsychKG) darüber, dass von ihr infolge ihrer Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 1 Nr. 1 NPsychKG eine gegenwärtige erhebliche Gefahr (§ 2 Nr. 1 Buchst. b und c Nds. SOG) für sich oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise als durch Unterbringung (nicht vorläufige Einweisung und nicht vorläufige Unterbringung) nicht abgewendet werden kann? Wenn ja, wer hat es in Auftrag gegeben und seit wann liegt es vor?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

110 – Antwort der Verwaltung v. 05.04.23

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