Maßnahmen zum Infektionsschutz in Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den  23.10.2020

 

Anfrage gem. § 56 NKomVG
zu Maßnahmen zum Infektionsschutz in Kindertagesstätten und Schulen im Landkreis Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

wir bitten Sie hinsichtlich des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit Covid-19 im Landkreis Hildesheim um eine Beantwortung folgender Fragen zu Schulen und Kindertagesstätten:

Maßnahmen zum Infektionsschutz, die a) dem Recht/der Pflicht zum Schulbesuch oder b) dem Recht auf Betreuung in einer Kindertagesstätte widersprechen, können nur von der zuständigen Behörde durch eine begründete Anordnung aufgrund eines Gesetzes ausgesprochen werden.

Welche dieser Maßnahmen sind derzeit gegenüber wem a) von welcher Behörde angeordnet oder b) nicht behördlichen Stellen getroffen worden? Von wem sind diese Anordnungen bisher mit welchen Rechtsmitteln angefochten oder beanstandet worden?

Nach uns vorliegenden Informationen empfiehlt das Robert-Koch-Institut allgemein, Kontaktpersonen der Kategorie 1 14 Tage in Quarantäne zu belassen, auch wenn negative Abstriche vorliegen.

Wie wird diese Empfehlung a) in Niedersachsen und b) im Landkreis Hildesheim umgesetzt? Welche behördlichen Anordnungen dazu hat oder kann der Landkreis erlassen?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                            gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                               CDU-Kreistagsfraktion

2021_05_06__181 Infektionsschutz in KiTa- und Schulen- Antwort der Verwaltung_1

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