Nds. Hinweisgebermeldestellengesetz – Einrichtung einer internen Meldestelle

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

 

„Interne Meldestelle“

Die CDU-Kreistagsfraktion will die Beschäftigten der Kreisverwaltung, die Rechtsverstöße melden, mehr als bisher vor möglichen Repressalien schützen. Dazu will sie im Kreistag gemäß einem Antrag vom 22.02.2024 einen Beschluss herbeiführen, weil neben der Landesverwaltung nunmehr auch die Kommunen, kommunale Anstalten und Zweckverbände eindeutig verpflichtet sind, mindestens eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben. Ausgenommen davon sind Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Kommunen und Beschäftigungsgeber mit jeweils in der Regel weniger als 50 Beschäftigten.

Seit dem 18. Dezember 2021 existiert die EU‐Whistleblower‐Richtlinie (HinSch-RL). Auf Bundesebene erfolgte die Umsetzung jedoch erst am 02. Juli 2023 (HinSchG) und der Niedersächsische Landtag hat erst am 14. Dezember 2023 das Niedersächsische Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) beschlossen, das am 20. Dezember 2023 in Kraft trat.

Der Beschluss der CDU-Kreistagsfraktion zielt darauf ab, dass der Landkreis unverzüglich die gesetzlich geforderte „interne Meldestelle“ einrichtet, damit über vertrauliche Kanäle Verstöße gegen EU-, Bundes- oder Landesrecht gemeldet werden können. Der CDU-Fraktionsvorsitzende hält dies für überfällig. „Wir müssen die schützen, die auf der Seite des Rechts stehen“, so Prior. Wenn Rechtsverstöße in der Verwaltung nicht konsequent geahndet werden, untergrabe dies unseren demokratischen Rechtsstaat, unsere Freiheit und unseren Wohlstand.

Die internen Meldestellen haben die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren. Die Stellen müssen unabhängig und mit fachkundigem Personal sowie erforderlichen Kompetenzen ausgestattet sein, um Folgemaßnahmen treffen zu können (insbesondere Dokumentation, Sachverhaltsaufklärung, Abgabe des Verfahrens an zuständige Stellen). Erfasst sind Straftaten, bestimmte Ordnungswidrigkeiten und auch Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen. Die zuvor genannten Gesetze dienen nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern auch der Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft.

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