Notwendigkeit von Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts für Betreuungsleistungen nach dem NKiTaG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.05.2025

Notwendigkeit von Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts für Betreuungsleistungen nach dem NKiTaG

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf die Erklärungen zur Notwendigkeit von Ausschreibungen im Sinne des Vergaberechts für Betreuungsleistungen nach dem NKiTaG in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 27.03.2025 (siehe Protokoll zu TOP 4) bitten wir Sie zu den im Landkreis betriebenen Einrichtungen im Sinne des § 45 SGB VIII um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Gemeinden haben welche Art von Verträgen mit Betreibern von Kindertagesstätten bzw. Betreibern von Einrichtungen im Sinne des § 45 SGB VIII abgeschlossen, wonach eine Ausschreibung im Sinne a) des Vergaberechts und b) des Haushaltsrechts nicht erforderlich und nicht zulässig ist?

Welche Einrichtungen haben derzeit das Recht, ihren Betrieb jederzeit einzustellen?

Wie hoch waren in den Jahren 2022, 2023 und 2024 bei welcher Einrichtung die Förderung durch
a) das Land,
b) den Landkreis und
c) die Gemeinde, die angemessene Eigenleistung und der Gewinn?

Wozu müssen sich die Betreiber von Kindertagesstätten bzw. Betreiber von Einrichtungen im Sinne des § 45 SGB VIII gegenüber dem Landkreis konkret vertraglich verpflichten (z. B. Art und Umfang der Leistung sowie für wie viele Jahre, welche angemessene Eigenleistung, Rechnungslegung), mit denen der Landkreis Betriebsführungsverträge abschließen will?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

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