Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris aus dem Homeoffice

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den 23.09.2021

Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris aus dem Homeoffice

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt  „Nutzung der Datenbank beck-online oder Juris aus dem Homeoffice“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 07.10.2021, Kreisausschusses am 11.10.2021 und des Kreistages 14.10.2021 aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Den Fraktionen ist eine Nutzung der Datenbank Beck-online oder Juris von außerhalb der Landkreisgebäude durch Mitglieder der Fraktionen in dem Umfang (Datenumfang) zu ermöglichen, wie dies bisher den Mitgliedern der Kreisverwaltung und den Beschäftigten der Fraktionen an ihrem Arbeitsplatz möglich ist.

Der dafür erforderliche Onlinezugriff ist so zu gestalten, dass pro Fraktion die Zugangs- und Nutzungsberechtigt grundsätzlich jederzeit von außerhalb der Landkreisgebäude (insbesondere von der Wohnung aus) für mindestens jeweils ein Fraktionsmitglied besteht.

Die Kosten für die o. a. Nutzung werden als Zuwendung nach § 57 Abs. 2 NKomVG gewährt: zusätzlich zu den bisher gewährten Zuwendungen.

  1. Über die Nutzung nach o. a. Nr. 1. hinaus ist den Fraktionen die Nutzung der Datenbank beck-online und Juris in dem Umfang zu ermöglichen, wie dies dem Hauptverwaltungsbeamten möglich ist. Dieser Zugriff ist vom Arbeitsplatz der Fraktionsmitarbeiter für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von z. B. fünf Stunden pro Monat zu ermöglichen. Die Kosten für diese Nutzung werden als Zuwendung nach § 57 Abs. 2 NKomVG nur nach tatsächlicher Nutzung auf Antrag gewährt: zusätzlich zu den bisher gewährten Zuwendungen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung der o. a. Beschlüsse erforderlichen Verträge abzuschließen und haushaltsrechtlichen Maßnahmen zu treffen.

Begründung:

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass für die Erarbeitung von Beschlussvorschlägen und Anträgen der Abgeordneten und Fraktionen häufig eine intensive Beschäftigung mit Fragen des EU-, Bundes- oder Landesrechts erforderlich ist. Dafür müssen die Abgeordneten den gleichen Zugriff auf relevante Rechtsquellen, Rechtsprechung und Fachliteratur haben, wie dies der Landrat hat.

Zudem ist es wiederholt vorgekommen, dass Landrat und Kreistagsfraktionen unterschiedliche Rechtspositionen vertreten haben. In solchen Fällen steht es den Abgeordneten und Fraktionen grundsätzlich frei, sich ebenso wie der Landrat von geeigneten Anwaltskanzleien beraten zu lassen. Die Beantwortung der Frage, ob eine solche kostenträchtige Beratung und ggf. Klage erforderlich ist, kann nur nach einer schachgerechten und von der Verwaltung unabhängigen Vorprüfung erfolgen. Auch daraus folgt: Den Abgeordneten und dem Landrat müssen zur Klärung von Rechtsfragen die gleichen Mittel zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender derSPD-Kreistagsfraktion                                                    CDU-Kreistagsfraktion

 

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