Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den 02.09.2020

Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim
Vorlage 740/XVIII

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zur nächsten Sitzung des  Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, ab 01.01.2021 eine auf drei Jahre befristete, modellhafte ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe einzuführen und wissenschaftlich zu evaluieren bzw. evaluieren zu lassen.

Die Verwaltung wird gebeten

a) zur Vorbereitung der unter Nr. 1 avisierten Modellphase ein entsprechendes Konzept unter Berücksichtigung der im Rahmen des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2020 vorgestellten und im April 2020 verschriftlichten Entwurf des Rahmenkonzeptes vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim bis Ende Oktober 2020 zu erarbeiten und dem Jugendhilfeausschusses, dem Kreisausschusses und dem Kreistag vorzustellen.

Dabei soll im erforderlichen Umfang ein fünfköpfiger Gründungsrat (sh. o.g. Rahmenkonzept)  beteiligt werden.

Das Konzept ist zu beraten und die weitere Vorgehensweise abzustimmen, dabei ist die erforderliche finanzielle Ausstattung im Haushalt 2021 ff. entsprechend zu berücksichtigen.

b) beim Nds. Landesjugendamt auf der Grundlage von § 85 Abs. 2 Punkt 4 SGB VIII eine entsprechende Förderung des Modellprojektes zu beantragen.

Begründung:

In der JHA-Sitzung am 03.03.2020 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes für die ombudschaftliche Beratung vorgestellt. Die Ergebnisse wurden anschließend verschriftlicht und dem Jugendhilfeausschusses Mitte April 2020 mit dem Hinweis übersandt, dass dieser Entwurf in der Kreisverwaltung noch weiter beraten wird.

Nach Auskunft des zuständigen Dezernates ist jedoch aufgrund Personalfluktuation und nur begrenzt zur Verfügung stehender Personalressourcen keine weitere Beratung und Weiterentwicklung erfolgt.

Diese Entwicklung ist aufgrund der Sensibilität der Thematik sehr bedauerlich – zudem wurde der zuständige Ausschuss nicht über diese Entwicklung informiert.

Eine neue (und spätere) Terminierung ist in Hinblick auf die anstehenden Haushaltsberatungen nicht möglich.

Die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Ombudschaftlichen Beratung im Landkreis Hildesheim steht hier außer Frage, denn sie ist ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Hildesheim.

Darüber hinaus sollen die Angebote einer Ombudsstelle eine unabhängige, ergänzende und fachlich qualifizierte Beratung zur Sicherung der Rechte der Kinder, Jugendlichen und ihrer Erziehungsberechtigten sicherstellen.

Eine weitere Verzögerung erscheint uns nicht vertretbar zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ludwig Bommersbach                     gez. Bernhard Flegel
Stv. Vorsitzender JHA                                Vorsitzender JHA
SPD-Kreistagsfraktion                              CDU-Kreistagsfraktion

 

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