Förderung der Hausaufgabenhilfe durch gemeinnützige Einrichtungen/Stellen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 08.03.2023

 

Förderung der Hausaufgabenhilfe durch gemeinnützige Einrichtungen/Stellen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Förderung der Hausaufgabenhilfe durch gemeinnützige Einrichtungen/Stellen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit sowie anschließend in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistags aufzunehmen.

Begründung:

Der Landkreis sollte die erfolgreiche Arbeit der Caritas zur Hausaufgabenhilfe mit dem Ziel einer Stärkung und Ausdehnung des Angebots in die Fläche des Landkreises unterstützen. Nähere Informationen zu der o. a. Arbeit der Caritas sind zu finden unter:

https://www.caritas-hildesheim.de/gemeinwesenarbeit/hausaufgabenhilfe

Nach unserer Auffassung ist davon auszugehen, dass sich die Städte und Gemeinden am Angebot einer o. a. Hausaufgabenhilfe in ihrem Bereich durch Bereitstellung von Räumlichkeiten oder Finanzmitteln beteiligen werden, wenn sich der Landkreis für dieses Projekt einsetzt und es unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

 

gez. Dirk Bettels
Sprecher  der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit


Akteneinsicht Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.03.2023

 

Volkshochschule Hildesheim gGmbH
Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, um Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 S. 3 NKomVG zum Vorgang „Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ für Mitglieder der CDU-Fraktion.

Dazu bitten wir Sie bereitzuhalten alle Vorgänge, die im Zusammenhang stehen mit dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen (Schriftstücke, Gesprächsvermerke, Vertragsentwürfe, Schreiben, Korrespondenz mit der Stadt Hildesheim, Korrespondenz mit dem Volkshochschule Hildesheim e.V. usw.).

Bitte teilen Sie uns mit, an welchen Terminen und wo die Einsichtnahme erfolgen kann.

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Akteneinsicht Mariensee in Derneburg

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.03.2023

 

Mariensee in Derneburg
Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, um Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 S. 3 NKomVG zum Vorgang „Mariensee in Derneburg“ für Mitglieder der CDU-Fraktion.

Dazu bitten wir Sie bereitzuhalten alle Vorgänge, die im Zusammenhang stehen mit dem Ablassen des Wassers um Pfingsten 2022 (Schriftstücke, Gesprächsvermerke, Schreiben usw.).

Bitte teilen Sie uns mit, an welchen Terminen und wo die Einsichtnahme erfolgen kann.

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsorsitzender


Unser Antrag auf Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Nachrichtlich:

Frau Innenministerin
Daniela Behrens
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Lavesallee 6
30169 Hannover

Hildesheim, 03.03.2023

 

Sozialpsychiatrischer Dienst, „Gullydeckel-Attacke Harsum“
Maßnahmen des Landkreises nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
Unser Antrag auf Akteneinsicht gem. § 58 Abs. 4 Satz 3 NKomVG vom 03.02.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben vom 03.02.2023 hatten wir Sie zum o. a. Vorgang um Akteneinsicht gebeten. Hierzu haben Sie uns bisher nicht geantwortet. Wir bitten Sie, uns nunmehr sehr kurzfristig einen Termin für die Akteneinsicht mitzuteilen.

 

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsovrsitzender

 


Umzug des Straßenverkehrsamtes in die Bavenstedter Straße

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

                                               Hildesheim, 03.03.2023

Umzug des Straßenverkehrsamtes in die Bavenstedter Straße
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann haben die Arbeiten an dem neuen Straßenverkehrsamt begonnen?
  2. Wie viele Quadratmeter Mietfläche umfasst das künftige Straßenverkehrsamt?
  3. Wann wird es bezugsfertig sein?
  4. Werden die vertraglich geschuldeten Stellplätze erreicht? Wenn nein, welche Abweichungen sind zu erwarten?
  5. Wie ist es vertraglich ausgeschlossen, dass die verbleibenden Mieter Flächen zur Anmietung einer Prägestelle für KFZ-Kennzeichen untervermieten könnten?

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

109-Antwort der Verwaltung


Schuleingangsuntersuchung und Auswertung zur psychosozialen Belastung während der Pandemie

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 01.03.2023

 

 

Schuleingangsuntersuchung und Auswertung der Fragebögen zur psychosozialen Belastung während der Pandemie

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schuleingangsuntersuchung und Auswertung der Fragebögen zur psychosozialen Belastung während der Pandemie“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistags aufzunehmen.

Begründung:

Es ist zu erörtern und ggfls. zu entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden sollen, um eine zeitnahe Auswertung der Fragebögen zu erreichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur


Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

                                               Hildesheim, 01.03.2023

„Gullydeckel-Attacke Harsum“ und Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unsere Anfrage Nr. 104/XlX vom 07.02.2023, die Sie bisher nicht beantwortet haben, bitten wir Sie recht herzlich um Beantwortung folgender zusätzlicher Fragen:

  1. Wann haben Sie welche Kreistagsfraktionen und welche Gremien über a) die geplante und b) die durchgeführte vorläufige Einweisung vom 29.09.02022 und die rechtlichen Voraussetzungen dafür informiert?
  2. Wann und aufgrund welcher Unterlagen haben a) das Innenministerium und b) die Besuchskommission (§ 30, Abs. 3 NPsychKG) die vorläufige Einweisung vom 29.09.2022 geprüft und als rechtmäßig beurteilt?
  3. Wann und aufgrund welcher Unterlagen haben a) das Sozialministerium, b) der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung (§ 30, Abs. 2 NPsychKG) die vorläufige Einweisung vom 29.09.2022 geprüft und als rechtmäßig beurteilt?

Hierzu verweisen wir auf folgenden Äußerungen:

Sitzung des Sozialausschusses am 15.09.2022 in Anwesenheit des Landrates (Zitate aus dem Protokoll): Anschließend stellt Frau Dr. Hüppe das Verfahren einer Unterbringung im Sinne des NPsychKG als ordnungsbehördliche hoheitliche Aufgabe des Landkreises detailliert vor… Diese Unterbringung einer Person im Sinne des NPsychKG ist nur zulässig bei Vorliegen eines von einer Ärztin/einem Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie erstellten Zeugnisses, das auf der Basis eines frühestens am Vortag erhobenen Befundes eine psychische Krankheit oder Behinderung einer Person feststellt, infolge derer eine gegenwärtige erhebliche Gefahr für die Person selbst oder andere, eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung, ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann… Frau Dr. Hüppe wiederholt daraufhin, dass der Beschuldigte dem SpDi seit dem Jahre 2001 bekannt ist und durch diesen begleitet wird. Sie bezieht sich dabei auf die zuvor gemachten Ausführungen. Der SPDi hat nach Darlegung von Frau Dr. Hüppe in dieser Zeit keine Hinweise auf eine Eigen- oder Fremdgefährdung mit dem Erfordernis einer Unterbringung des Beschuldigten im Sinne des NPsychKG erhalten.“

Beitrag der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 09.11.2022 über Ihre Pressekonferenz vom 07.11.2022: „Bernd Lynack und die Leiterin des Gesundheitsamtes, Dr. Katharina Hüppe, verwiesen in diesem Zusammenhang am Montag erneut auf die eng gesteckten Grenzen des entsprechenden Gesetzes. Bislang habe es keine Situation gegeben, in der bei dem Harsumer eine akute Fremd- oder Selbstgefährdung erkannt und von einem Facharzt bestätigt worden sei.“

Antwort vom 31.01.2023 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 10.01.2023: „In der Vergangenheit getätigte Mord- oder Bombendrohungen stellen weder im Sinne des NPOG, noch des NPsychKG eine gegenwärtige erhebliche Gefahr dar.“

  1. Welche Maßnahmen des Landkreises in Bezug auf die hier in Rede stehende Person hat das Sozialministerium wann und in welcher Form geprüft?
    Hierzu verweisen wir auf die folgende Angabe in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 09.11.2022: „Lynack wie auch die Erste Kreisrätin Evelin Wißmann und die Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Evelin Löffler, bekräftigten: Es habe keine Versäumnisse gegeben. Das habe auch das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde bestätigt, erklärte der Landrat.“
  2. Gibt es zu der o. a. Person ein Gutachten oder Zeugnis nach § 17 NPsychKG (Voraussetzung der Unterbringung nach § 16 NPsychKG) darüber, dass von ihr infolge ihrer Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 1 Nr. 1 NPsychKG eine gegenwärtige erhebliche Gefahr (§ 2 Nr. 1 Buchst. b und c Nds. SOG) für sich oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise als durch Unterbringung (nicht vorläufige Einweisung und nicht vorläufige Unterbringung) nicht abgewendet werden kann? Wenn ja, wer hat es in Auftrag gegeben und seit wann liegt es vor?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

110 – Antwort der Verwaltung v. 05.04.23