Personalabstellung für die Registrierung von Flüchtlingen

Landkreis Hildesheim                                        
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                                Hildesheim, 27.10.2015

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Personalabstellung für die Registrierung von Flüchtlingen in Notunterkünften

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Gruppe CDU/FDP bittet um folgende Auskünfte vor dem Hintergrund der hausinternen Rundmail am 26.10.2015, 8:15 Uhr:

  1. Wie ist es möglich, dass die Kreisverwaltung bei der angespannten Personallage über solche freien Kapazitäten verfügt, dass „ca. sechs Personen für bis zu sechs Monate befristet für die Aufgabe Erstregistrierung in den Notunterkünften im Kreisgebiet“ abgestellt werden sollen? Wer erledigt dann die von diesen Mitarbeitern bisher wahrgenommenen Aufgaben?
  2. Wer trägt die Kosten für dieses Personal? Das Land? In vollem Umfang?
  3. Warum drängt sich der Landkreis danach landes- und bundeshoheitliche Aufgaben zu übernehmen?
  4. Benennen Sie uns bitte die Rechtsvorschrift, die dieser Maßnahme zugrundeliegt. Halten Sie es darüber hinaus für korrekt, diese Schritte ohne Absprache mit der Politik zu vollziehen?

Mit freundlichen Grüßen                                              
gez. Klaus Veuskens                                                         
Sprecher für Integration, Sicherheit und                                 
Ordnung der CDU-Kreistagsfraktion                                  

 

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