Petition zum Thema: Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Hildesheim, 07.05.2026

Pressemitteilung der CDU Kreistagsfraktion

Petition zum Thema: Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Die CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim hat sich am 06.05.2026 mit einer Petition zum Thema Rettungsdienst an den Landtag gewandt.

2026_05_06_Petition

Darin bittet sie die Landtagsabgeordneten zu verhindern, dass die Leistungen bei der Notfallrettung weiter abgebaut und zukünftig nicht mehr ein Mensch, sondern eine KI, Matrix oder sonstige Software über Leben oder Tod bzw. darüber entscheidet, ob in Notfällen ein Rettungswagen oder Notarzt kommt oder nicht.

Zudem bitten Sie, auch in Niedersachsen gesetzlich festzulegen, dass bei der Notfallrettung ein geeignetes Rettungsmittel jeden an einer Straße gelegenen Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten erreichen kann und diese Hilfsfrist wie in Hessen in der Regel den Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels am Notfallort umfasst. Der Zeitraum von 10 Minuten würde der Begründung zum Entwurf eines Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes von 1991 entsprechen.

Die CDU-Fraktion hält es zumindest für fraglich, ob die derzeit in Niedersachsen geltende Hilfsfrist von 15 Minuten zwischen Alarmierung des Rettungswagens und dem Eintreffen am Notfallort plus einer durchschnittlichen Dispositionszeit von 2,5 Minuten (Zeit zwischen dem Eingang einer Notfallmeldung und der Alarmierung des Rettungsmittels) den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für ein Mindestniveau des Rettungsdienstes genügt.

Ferner bittet die CDU-Fraktion den Landtag um Unterstützung bei der Aufklärung,

  • warum am 27.12.2025 für das Opfer eines Sturzunfalls mit Schädelfraktur überhaupt kein Rettungsmittel eingesetzt wurde,
  • warum am 14.10.2025 bei einem Patienten mit stärksten Schmerzen (der kurz nach der Übergabe im Krankenhaus verstarb) nicht zeitnah der dafür vorgeschriebene und ausgestattete Rettungswagen (RTW), sondern lediglich ein Notfallkrankenwagen (NKTW) eingesetzt wurde,
  • warum am 21.10.2025 bei einem lebensbedrohlich Erkrankten nicht zeitnah der dafür vorgeschriebene RTW, sondern lediglich ein NKTW eingesetzt wurde.

Diese Bitte begründet die Fraktion damit, dass seit nunmehr sechs Monaten keine vollständige Aufklärung der Notfalleinsätze möglich war: trotz aller
Anfragen, Akteneinsicht, Schreiben an die Landesregierung, Staatsanwaltschaft und Polizei.

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