Radschulwegeplan als Grundlage für die schulstandortbezogene Radwegeplanung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

Hildesheim, 08.02.2021

„Radschulwegeplan als Grundlage für die schulstandortbezogene Radwegeplanung“

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Radschulwegeplan als Grundlage für die schul-standortbezogene Radwegeplanung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung zur Beratung und des Kreisausschusses zur Beschlussfassung aufzunehmen.

Der Ausschuss ist insbesondere zu dem o. a. Beratungspunkt sehr kurzfristig einzuladen.

Beschlussvorschlag:

Zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses vom 10.12.2020 zu „XXIII. Schulstandortbezogenes Radverkehrskonzept“ erstellt der Landkreis Hildesheim mit Hilfe des WebGIS-Tools (s. Baden-Württemberg) einen Radschulwegeplan als Grundlage für die schulstandortbezogene Radwegeplanung. Über die Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses ist den Fraktionen innerhalb von vier Wochen nach dieser Beschlussfassung und in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses zu berichten.

Begründung:

Der Kreisausschuss hat bereits am 15.05.2019 zum Thema „Schulstandortbezogene Radwegeplanung im Landkreis Hildesheim“ auf Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 19.03.2019 (Antrag Nr. 281) beschlossen:

„Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah eine Projektgruppe, möglichst unter Beteiligung von Schulen, betroffenen Kommunen, ADFC und der Polizei zu bilden und die schulstandortbezogene Radwegeplanung im Landkreis Hildesheim, einschließlich Zeit- und Finanzplanung zu erarbeiten und zumindest exemplarisch

innerhalb der nächsten zwei Jahre umzusetzen. Die Verwaltung berichtet zu Beginn des 2. Halbjahres 2019 über den Stand und die Arbeitsplanung der Projektgruppe.“

Dieses Thema hat die Gruppe SPD-CDU auch bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2021 in einem Haushaltsbegleitbeschluss aufgegriffen (Antrag Nr. 533 der Gruppe SPD-CDU vom 27.11.2020).

In Punkt XXIII des Haushaltsbegleitbeschlusses steht, dass das regionale Radverkehrskonzept durch eine schulstandortbezogene Radwegeplanung zu ergänzen ist. Hierfür sollten die Haushaltsmittel SK 4431-0045 vorrangig genutzt werden.

Schon in der Begründung des Antrages vom 19.03.2019 haben wird auf den Radschul-wegeplan von Baden-Württemberg (BW) und den Leitfaden der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), der speziell für Laien entwickelt wurde, hingewiesen.

Bei neuerlichen Recherchen konnten wir feststellen, dass in BW schon weitgehende Planungen und Untersuchungen zu dieser Thematik durchgeführt worden sind. Das Land BW hat ein Verfahren zur Erstellung von Rad-Schulwegplänen mit einem computergestützten WebGIS-Tool erstellt.

Es wurde ein Pilotprojekt mit 14 Kommunen und 31 Schulen durchgeführt. Eine Begleitevaluation hat ebenfalls stattgefunden. Die Ergebnisse waren so überzeugend, dass das Verfahren in ganz BW flächendeckend umgesetzt wird. Die Evaluation ist im Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), Heft M 281 mit Anhang dokumentiert.

Darüber hinaus hat die BASt einen Leitfaden „Schulwegpläne leichtgemacht“ veröffentlicht. In ihm wird auf S. 2 versprochen „… wie Sie mit vertretbarem Aufwand hochwertige Schulwegepläne selbständig ohne Zusatzkosten erstellen können.“ Wir sind der Meinung, dass es auch auf den Landkreis Hildesheim übertragbar ist und ohne großen Vorlauf durchgeführt werden kann. Daher können und sollten nach unserer Auffassung weitere oder andere Gutachten eingespart werden.

Das Geld stände für die Machbarkeitsstudie für Radschnellwege o. ä. zur Verfügung, wie ursprünglich von der Verwaltung geplant.

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                           Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender                     CDU-Fraktionsvorsitzender

 

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