Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.06.2025
Raumbedarf, Baumaßnahmen im Gebäude Kaiserstr.19
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in Ihrer Vorlage 249/XIX vom 19.09.2022 haben Sie zur Deckung des Bürobedarfs der Kreisverwaltung die Anmietung des Gebäudes der kwg Kaiserstr. 19 in Hildesheim empfohlen (mit einer Festlaufzeit von 10 Jahren und befristeten Verlängerungsoption, Mietfläche: ca. 1.400 m², reine Bürofläche ca. 800 m²).
Dazu hat der Kreisausschuss am 26.09.2022 beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zur Anmietung des Gebäudes Kaiserstraße 19 auf Grundlage des beigefügten Entwurfs abzuschließen.“
In der o. a. Vorlage sind Sie auch auf Ihr Flächenmanagement eingegangen.
Wörtlich heißt es: „Mittelfristig ist die Entwicklung eines Flächenmanagements vorgesehen, mit dem u.a. die intensivere Ausnutzung von Büroflächen bei Ausnutzung von Teilzeit und Home-Office sowie durch die Digitalisierung der Arbeitsprozesse erreicht werden soll… Der entsprechende Prozess wird voraussichtlich einen Zeitraum von zwei Jahren beanspruchen.
Ohne Erkenntnisse aus diesem Prozess hat der Kreistag am 12.09.2024 gem. Ihrer Vorlage 691/XIX -1 beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zur Anmietung des Gebäudes Eduard-Ahlborn-Straße 7 in Hildesheim auf Grundlage des beigefügten Entwurfs abzuschließen.“
Damit werden der Verwaltung weiter ca. 1.500 m² zur Verfügung gestellt (Vertrag mit einer Festlaufzeit von 10 Jahren und einer befristeten Verlängerungsoption).
Zudem sind nach unseren Informationen in Ihrem Auftrage in dem von der kwg angemieteten Gebäude erhebliche Baumaßnahmen durchgeführt worden.
Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilen Sie aufgrund welcher Informationen und welcher von wem gegebenen Vorgaben (Bürofläche pro Beschäftigten, Zahl der Büros für eine oder zwei Personen, geteilter Arbeitsplatz usw.) den Raumbedarf für die nächsten zehn Jahre?
Welche Arbeitsschritte sind in Ihrem Flächenmanagement bereits mit welchen Ergebnissen vorgenommen worden?
Wann haben Sie aufgrund welcher Beschlüsse oder Entscheidungen in jeweils welchen Verfahren welche Aufträge für welche Baumaßnahmen oder für welche baulich-technische Maßnahmen in dem von der kwg angemieteten Gebäudes erteilt: a) unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes oder b) ohne Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes?
Wie hoch waren die einzelnen Auftragssummen? Seit wann sind welche Maßnahmen von Ihnen mit welchem Kostenaufwand geplant worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste