Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.05.2022
Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden
Beschlussvorschlag:
„§ 3 der Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim wird folgender Buchstabe e) angefügt:
- e) die Prüfung der Vergabe oder Erteilung von Aufträgen über 10.000 Euro, soweit es keine wiederkehrenden Vorgänge sind. Bei Dringlichkeit ist nach Vergabe oder Auftragserteilung zu prüfen und dem Finanzausschuss sowie Kreisausschuss zu berichten.“
Begründung:
Gem. § 155 Abs. 2 NKomVG kann die Vertretung dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen.
Durch die vorgeschlagene Änderung soll eine Klarstellung und grundsätzliche Grenze vorgegeben werden.
Mit freundlichem Gruß
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender