Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 25.05.2022

Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

„§ 3 der Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Hildesheim wird folgender Buchstabe e) angefügt:

  1. e) die Prüfung der Vergabe oder Erteilung von Aufträgen über 10.000 Euro, soweit es keine wiederkehrenden Vorgänge sind. Bei Dringlichkeit ist nach Vergabe oder Auftragserteilung zu prüfen und dem Finanzausschuss sowie Kreisausschuss zu berichten.“

Begründung:

Gem. § 155 Abs. 2 NKomVG kann die Vertretung dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben übertragen.

Durch die vorgeschlagene Änderung soll eine Klarstellung und grundsätzliche Grenze vorgegeben werden.

Mit freundlichem Gruß

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                                                                      

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