Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.10.2026
Rettungsdienst – Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 NRettDG
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 30 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 39 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 30 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit
1.2 die Eintreffzeit in allen Orten des Landkreises durch mehr Rettungswachen bzw. temporär eingerichtete Rettungswachen und mehr Rettungswagen zuverlässig eingehalten wird,
1.3 die Dispositionszeit für Einsätze im Landkreis grundsätzlich nicht mehr als 1 Minute beträgt,
1.4 die Zahl der Rettungswagen, die als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind, im Landkreis auf den Stand vor dem 01.07.2026 angehoben wird,
1.5 Anweisungen an das Personal der Rettungsleitstelle, die Einfluss auf die Leistungen des Rettungsdienstes haben, nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen; dies betrifft insbesondere den Inhalt, die Anwendung und Änderung der Strukturierten Notrufabfragen (SNA),
1.6 die Stadt dem Landkreis unverzüglich die tatsächlichen Hilfsfristen im Gebiet der Stadt Hildesheim seit 01.01.2026 mitteilt.
- Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag zumindest in der übernächsten Sitzung einen geänderten Rettungsdienstbedarfsplan vorzulegen, der insbesondere die zuvor genannten Vorgaben enthält.
Begründung:
Die Zahl der Einsätze der Rettungswagen hat erheblich abgenommen (siehe Antwort auf Frage Nr. 6 der Anfrage Nr. 542/XIX). Diese Minderung der Einsätze der Rettungswagen ist vorsätzlich mit der Anwendung der SNA herbeigeführt worden. Es ist durch nichts belegt, dass dies sachgerecht war und weiterhin vertretbar ist. Denn es wurde überhaupt nicht untersucht, in welchen Fällen die Alarmierung eines RTW aufgrund der Gefahrenprognose des Disponenten in der Rettungsleitstelle gefahrenabwehrrechtlich nicht erforderlich war bzw. die Disponenten Rettungswagen rechtswidrig eingesetzt haben.
Die Innenministerin hatte mit Schreiben vom 29.04.2026 erklärt, Daten aus dem Landkreis Hildesheim für den Monat September 2025 würden zeigen, dass nur bei rund 10 % der Einsätze eine Lebensbedrohung oder akute Lebensgefahr bestand, für den der Einsatz eines RTW erforderlich ist. Und für das Jahr 2024 hätten nur 12 % der Einsätze Notfälle betroffen, bei denen eine Lebensbedrohung möglich gewesen wäre, akute Lebensgefahr bestand oder eine Atem-Kreislauf-Stillstand vorlag. Diese Behauptungen der Ministerin haben die Hauptverwaltungsbeamten von Stadt und Landkreis Hildesheim auf ausdrückliche Nachfrage der CDU-Kreistagsfraktion nicht bestätigt.
Nach den vorliegenden Zahlen ist bewirkt worden, dass bei Notrufen aufgrund der ständigen Manipulation an der SNA viel weniger als in der Vergangenheit der Einsatz eines Rettungswagens als erforderlich anerkannt werden und wurden und somit in vielen Fällen, die erforderliche Notfallrettung innerhalb der Hilfsfrist von 15 Minuten unterblieben ist und unterbleibt.
Dieser Zustand ist unvertretbar.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
