Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Einsatzzahlen zu RTW

Hildesheim, 23.10.2026

Pressemitteilung der CDU Kreistagsfraktion
zum Thema Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Einsatzzahlen zu RTW

Bei Notrufen im Landkreis Hildesheim wird der Rettungswagen (RTW), der als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hochqualifizierten Notfallsanitätern besetzt ist, seit dem 01.07.2026 ohne nachvollziehbare Begründung deutlich weniger oft eingesetzt. Verantwortlich dafür ist der von SPD-Grüne beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan. Im Juli 2025 waren es 2.756 Einsätze und im Juli 2026 nur noch 1.554, das ist ein Rückgang von durchschnittlich etwas über 41 %, in Eime (Flecken) sogar von knapp 58 %. Hinzu kommt, dass die vorgeschriebene Hilfsfrist von 15 Minuten nach wie vor in weiten Teilen des Landkreises nicht eingehalten wird. Damit ist der wohl bundesweit schlechteste Rettungsdienst noch schlechter geworden.

Daher hat die CDU-Kreistagsfraktion für die Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt:

  1. Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit
    1.1 die Eintreffzeit in allen Orten des Landkreises durch mehr Rettungswachen bzw. temporär eingerichtete Rettungswachen und mehr Rettungswagen zuverlässig eingehalten wird,
    1.2 die Dispositionszeit für Einsätze im Landkreis grundsätzlich nicht mehr als 1 Minute beträgt,
    1.3 die Zahl der Rettungswagen, die als mobile Intensivstation ausgestattet und mit hoch-qualifizierten Notfallsanitätern besetzt sind, im Landkreis auf den Stand vor dem 01.07.2026 angehoben wird,
    1.4 Anweisungen an das Personal der Rettungsleitstelle, die Einfluss auf die Leistungen des Rettungsdienstes haben, nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen; dies betrifft insbesondere den Inhalt, die Anwendung und Änderung der Strukturierten Notrufabfragen (SNA),
    1.5 die Stadt dem Landkreis unverzüglich die tatsächlichen Hilfsfristen im Gebiet der Stadt Hildesheim seit 01.01.2026 mitteilt.
  1. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag zumindest in der übernächsten Sitzung einen geänderten Rettungsdienstbedarfsplan vorzulegen, der insbesondere die zuvor genannten Vorgaben enthält.

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