Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim – Einhaltung der Hilfsfrist

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 02.04.2026

Rettungsdienst in Stadt und Landkreis Hildesheim – Einhaltung der Hilfsfrist

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welchen Gemeinden hat es in welchen Monaten vom 01.10.2025 bis 01.03.2026 wie viele Einsätze für Fälle der Notfallrettung i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG gegeben?

1.1 Bei jeweils welchen bzw. wie vielen der o.a. Einsätze ist
1.1.1 als erstes Rettungsmittel ein RTW nach der Norm EN 1789 Typ C alarmiert worden,
1.1.2 nur ein Notfallkrankenwagen NKTW nach der Norm EN 1789 Typ B alarmiert worden,
1.1.3 als erstes Rettungsmittel ein RTW alarmiert worden, weil kein NKTW zur Verfügung stand,
1.1.4 nur ein Notfallkrankenwagen NKTW alarmiert worden, weil kein RTW zur Verfügung stand,
1.1.5 die Eintreffzeit von 15 Minuten in welchem Ort überschritten worden:
a) insgesamt
b) bis 2 Minuten,
c) 2 bis 4 Minuten,
d) 4 bis 6 Minuten,
e) 6 bis 8 Minuten und
f) 8 bis 10 Minuten?

1.2 Bei jeweils welchen der o.a. Einsätzen
1.2.1 wurden die Patienten in welches Krankenhaus transportiert,
1.2.2 betrug die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und a) der Ankunft beim Krankenhaus und b) der Übernahme des Patienten durch das Krankenhaus
c) mehr als 15 Minuten
d) mehr als 20 Minuten
e) mehr als 30 Minuten
f) mehr als 40 Minuten
g) mehr als 50 Minuten
h) mehr als 60 Minuten
i) mehr als 90 Minuten
j) mehr als 120 Minuten?

  1. Wann sind in welchen Fällen, in denen die Eintreffzeit überschritten wurde, die für die Bearbeitung zuständigen Disponenten und die den Einsatz durchführenden Rettungskräfte um eine Stellungnahme gebeten worden?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

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