Rettungsdienst – Maßnahmen des Rettungsdienstes zum Unfall am 04.07.2026 auf der A 7

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 26.10.2026

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim,
Maßnahmen des Rettungsdienstes zum Unfall am 04.07.2026, um ca. 2 Uhr, auf der A 7 zwischen dem Parkplatz Jägerturm und der Anschlussstelle Bockenem

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die zwei für den o.a. Unfall eingesetzten Rettungswagen (RTW) sollen nach uns zugegangenen Informationen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Hilfsfrist von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 NRettDG), sondern erst ca. 30 Minuten nach dem Notruf an der Unfallstelle eingetroffen sein. Dies wirft die Fragen auf, ob für die Patienten bzw. Unfallopfer alle vorgeschriebenen Rettungsmaßnahmen erfolgt sind oder aus welchen Gründen und mit welchen Folgen nicht getroffen wurden oder nicht getroffen werden konnten.
All dies muss hinsichtlich eines möglichen Amtshaftungsanspruchs und aufgrund der vom BGH angegebenen Umkehr der Beweislast (BGH, Urteil vom 15. Mai 2025 – III ZR 417/23) aufgeklärt werden. Klärungsbedürftig ist auch, ob und ggf. aus welchen Gründen es gerechtfertigt war, ab 01.07.2026 ohne nachvollziehbare Begründung quasi 12 von 30 RTW zu streichen und nicht zusätzlich Rettungswachen einzurichten, obwohl die Hilfsfrist von 15 Minuten bereits seit Jahren in weiten Teilen nicht eingehalten wurde und auch derzeit nicht eingehalten wird. Dabei wird auch zu beachten sein, welche Folgen sich für die vorgeschriebene flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes aus der am 01.07.2026 vorgenommenen „Streichung“ von 12 der 30 RTW ergeben haben und in welchem Umfang diese Folgen bei einer sachgerechten Planung absehbar waren und Planänderungen oder Ersatzmaßnahmen gefordert hätten.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche geeigneten Rettungsmittel standen zum Zeitpunkt des Hilfeersuchens an welchen Standorten (insbesondere an nächstgelegenen Standorten) zur Verfügung und aus welchen Gründen nicht zur Verfügung?

2. Welche Rettungsmittel wurden aus welchen Gründen von wo eingesetzt?

3. Wann (um wie viele Uhr) erfolgte a) der Notruf bzw. das Hilfeersuchen, b) die Alarmierung welcher Rettungsmittel? Wie viele Minuten a) vor dem Notruf, b) nach dem Notruf und c) nach der Alarmierung der eingesetzten RTW hätten andere RTW mit einer kürzeren Anfahrzeit zur Verfügung gestanden?

4. Wann trafen welche Rettungsmittel von wo am Unfallort ein?

5. Aus welchen Gründen ist der RTW erst nach ca. 30 Minuten am Unfallort eingetroffen? Innerhalb von wie vielen Minuten nach Alarmierung hätten sie unter günstigen Bedingungen die Unfallstelle erreichen können? In welchem Umfang und aus welchen Gründen war das verspätete Eintreffen der RTW bedingt durch die Lage des Unfallortes?

6. Wie wurden das Szenario und die Lage des Unfalls vom 04.07.2026 bei den nach § 4 Abs. 2 BedarfVO-RettD durchzuführenden Planungen für die vorgeschriebene flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes nachvollziehbar berücksichtigt? Welche Maßnahmen sind erforderlich, damit bei Wiederholung einer solchen Lage (Unfall auf der A 7 mit vielen Verletzten) die Einhaltung der Hilfsfrist gewährleistet ist?

7. Aufgrund welcher Beschlüsse und Anordnungen sollten wie viele welcher Krankenkraft-wagen einschließlich der dafür vorgeschriebenen Besatzung
a) nach DIN EN 1789 Typ C (Rettungswagen – RTW) und
b) nach DIN EN 1789 Typ B (Notfallkrankenwagen – NKTW)
in welchen Monaten seit 01.01.2025 an welchen Standorten zu jeweils welchen Zeiten an welchen Wochentagen zur Verfügung stehen und wann standen sie wo aus welchen Gründen zu jeweils welchen Zeiten nicht zur Verfügung?

8. Wann und mit welchen Ergebnissen wurde der Einsatz von welchen Personen ausgewertet? Welche Aufzeichnungen darüber liegen bei welchen Stellen vor?

9. Welche medizinischen Gutachten oder Untersuchungen sind von welchen Stellen zu der Frage erfolgt oder vorgesehen, ob und ggf. welche gesundheitlichen Schäden durch das verspätete Eintreffen der Rettungsmittel verursacht worden sind?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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