Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 02.06.2022

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages (Zuwendungsrichtlinie)
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

ist der Verwaltung bekannt, welche schulischen Abschlüsse und beruflichen Qualifikation und Tätigkeiten die einzelnen Beschäftigten der Kreistagsfraktionen haben? In welcher Form sind sie gegenüber der Verwaltung nachzuweisen und bisher nachgewiesen worden? Welche Anforderungen darf eine Kreistagsfraktion an die schulischen Abschlüsse und beruflichen Qualifikationen und Tätigkeiten ihrer Angestellten stellen?

Welche beruflichen Qualifikationen und Tätigkeiten außerhalb der Verwaltung genügen den Anforderungen für welche Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion und wer hat darüber zu entscheiden?

Ist bei der Festsetzung der Höhe der Fraktionszuwendungen zu berücksichtigen,

– welche Berufserfahrung Angestellte einer Kreistagsfraktionen außerhalb der Verwaltung erworben haben,

– dass Angestellte einer Kreistagsfraktionen, die zuvor in der Verwaltung tätig waren, über eine Mindestqualifikation verfügen müssen,

– ob Angestellte einer Kreistagsfraktionen in ihrer vorangegangen Tätigkeit in der Verwaltung
z. B. besonders leistungsstark, in vielen Aufgabenbereichen oder an besonders verantwortlichen Stellen tätig waren?

Ist die Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion mit einer Tätigkeit in der Verwaltung vergleichbar und bei der Bemessung der Erfahrungsstufen zu berücksichtigen, wenn ein Angestellter nach einer Tätigkeit in einer Kreistagsfraktion zurück in die Kreisverwaltung wechselt?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.