Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 22.10.2026

Rückforderung überzahlter Schülerbeförderungskosten

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 34 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.10.2026 und zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 29.10.2026 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptverwaltungsbeamte hat seit Jahren an die Stadt Hildesheim Zahlungen für die Schülerbeförderung geleistet, die von der Stadt Hildesheim unberechtigt gefordert worden sind.

Dadurch hat der Hauptverwaltungsbeamte gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, gegen den Grundsatz der Einnahmebeschaffung und mehrfach gegen das NKomVG und die Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) und somit auch gegen mehrere Dienstpflichten verstoßen.

Dies wiegt besonders schwer, weil die Verstöße seit Jahren begangen wurden und seit ca. einem Jahr keine ausreichenden Anstrengungen unternommen worden sind, die Forderungen durchzusetzen.

Das zuvor genannte Verhalten des Hauptverwaltungsbeamten wird missbilligt.

Begründung:

Der Landkreis ist nach den Haushaltsgrundsätzen (§ 110 NKomVG) und nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) verpflichtet, die von der Stadt rechtswidrig geforderten und an die Stadt rechtswidrig erfolgten Zahlungen für die Schülerbeförderung zurückzufordern.

Daran ändert sich nichts dadurch, dass es die Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne am 11.12.2025 nicht beschlossen hat: „Die an die Stadt Hildesheim vom Landkreis erfolgten Zahlungen für die Schülerbeförderung werden unverzüglich zurückgefordert.“

Die Auffassung des Landrates, vor Geltendmachung des Erstattungsanspruchs sei ein anderslautender Beschluss des Kreistages erforderlich, ist völlig unbegründet und schlicht absurd. Durch die nach Auffassung des Landrates rechtswidrigen Zahlungen ist dem Landkreis ein erheblicher Schaden entstanden. Nach Angaben des Landrates allein für das Jahr 2025 in Höhe von ca. 270.000 €.

Diese rechtswidrigen Zahlungen des Landkreises in Millionenhöhe sind für freiwillige Leistungen der Stadt Hildesheim aus dem Haushalt des Landkreises erfolgt, der seit Jahren nur durch die Kreisumlage ausgeglichen wird, die von allen Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden aufgebracht wird.

Auch diese Vorgehensweise war und ist rechtswidrig.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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