Rückwirkende Senkung der Kreisumlage; Antrag gem. § 7 GO

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim   

                                                                                           Hildesheim, 22.05.2015

Antrag gem. § 7 GO;
Rückwirkende Senkung der Kreisumlage

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 

wir beantragen:

  1. den TOP “Rückwirkende Senkung der Kreisumlage zum 01.01.2015“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen und innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
  2. Hierzu wird folgender Antrag gestellt:
    Die Kreisumlage wird gem. § 15 Abs. 3 S. 5 NFAG rückwirkend zum 01.01.2015 um 0,8 Prozentpunkte auf den bis dahin geltenden Umlagesatz von 55,0 Prozentpunkten gesenkt.

Begründung:

Zur Deckung seines Finanzbedarfs kann der Kreis eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben.

Noch immer gilt grundsätzlich, dass eine Kreisumlage, nur dann und in der Höhe erhoben werden darf, wenn die Kreiseinnahmen aus Entgeltabgaben und Steuern für den Finanzbedarf nicht ausreichen.

Es handelt sich um ein subsidiäres Restfinanzierungsmittel, das unmittelbar in die Haushalte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingreift.

Der Landkreis Hildesheim hat trotz eines landesweiten Spitzenwertes zum Haushaltsjahr 2015 seine Umlage erneut erhöht.
Im Herbst des vergangenen Jahres ist aufgrund der behaupteten und mehrfach geänderten angeblichen verschärften Finanzlage eine problematische Haushaltssituation seitens der Kreisverwaltung dargestellt worden.

Diese sollte sich auch auf das Folgejahr auswirken, es sei mit einem erheblichen Defizit zu rechnen. Der Landrat hatte zunächst sogar eine Erhöhung der Kreisumlage von 55,0 auf 57,0 Prozentpunkte für nötig erachtet, was aufgrund des parteiübergreifenden Widerstandes nicht durchsetzbar war. Der Kreistag beschloss allerdings die Erhöhung der Kreisumlage von 55,0 auf 55,8 Prozentpunkte.
Das Haushaltsjahr 2014 schließt nunmehr mit einem zweistelligen Überschuss in Millionenhöhe ab.

Aufgrund der jeweiligen weit überschießenden Haushaltsabschlüsse in den vergangenen Jahren ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Kalkulationen des Landkreises entweder fehlerhaft sind, viel zu konservative Annahmen zu Grunde legen oder sogar nach politischen Vorgaben erstellt werden.

In jedem Fall ist die Rechtfertigung für die angehobene Kreisumlage für 2015 entfallen.

 Mit freundlichen Grüßen                           Mit freundlichen Grüßen                              

gez. Christian Berndt                                  gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender                                                stellv. Vorsitzender
der Gruppe CDU/FDP                               der Gruppe CDU/FDP                          

 

 

 

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