Sachleistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.11.2023

 

Sachleistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anfrage gem. 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr  Landrat Lynack,

unter Hinweis auf den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion auf Behandlung des Themas „Sachleistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ vom 12.10.2023 bitten wir Sie hinsichtlich  der „Barleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3a Abs.1 AsylbLG“  um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Gründe sprechen nach Ihrer Auffassung dafür oder dagegen für welche Gruppen der Asylbewerber (Art und Ort der Unterbringung im Landkreis Hildesheim sowie Asylstatus bzw. Schutzform) das Barsystem ganz oder teilweise durch Sachleistungen oder Geldleistungen durch Gutscheine oder Chipkarten zu erbringen?

Begründung:

Entscheidungen zu diesem Thema können erst nach einer umfassenden Sachverhaltsdarstellung getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez. Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal,
Digitalisierung u. Innere Dienste

178 – Antwort

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