Sanitäre Einrichtungen in den Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2025

Sanitäre Einrichtungen in den Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit Schreiben vom 08.05.2025 hatten wir Sie auf unhaltbare Zustände im Bereich der sanitären Einrichtungen (insbesondere Toilettenanlagen und Duschen) von Schulen und Sporthallen des Landkreises Hildesheim hingewiesen und gefragt, welcher Sanierungsbedarf in welchen Einrichtungen besteht und wann diese Maßnahmen mit voraussichtlich welchem Kostenaufwand durchgeführt werden sollen.

Die Fragen haben Sie wie so oft nur ungenügend beantwortet. Denn Sie haben uns nur mitgeteilt, dass ein „erheblicher Sanierungsbedarf der sanitären Anlagen in vier Liegenschaften besteht. Damit ist in keiner Weise gesagt, welche Mängel oder Sanierungsbedarf in anderen Schulen besteht und was Sie unter einem erheblichen Sanierungsbedarf verstehen. Grund unserer Anfrage ist es, eine sichere und hygienische Nutzung der sanitären Einrichtungen in Schulen zu gewährleisten.

Wir bitten Sie daher, uns innerhalb der nächsten zwei Wochen eine vollständige Antwort zu geben.

Ergänzend dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wo bestehen seit wann welche konkreten Mängel und welche Gefahren gehen davon aus?
  2. Aufgrund welcher Rechtsvorschriften sind welche Mängel zu beseitigen?
  3. Aus welchen Gründen wurden diese Mängel bisher nicht beseitigt und aus welchen Gründen ist es nach Ihrer Auffassung bis wann zulässig, auf die Mängelbeseitigung ganz noch teilweise zu verzichten?
  4. Wann ist von wem untersucht worden, wo und welche Mängel vorhanden sind und welche einzelnen Maßnahmen zur Sanierung mit jeweils welchem Kostenaufwand erforderlich sind?

In Ihrem Schreiben vom 28.05.2025 haben Sie uns zur OBS in Ottbergen mitgeteilt:

„Die Maßnahme wird nach Genehmigung des Haushalts 2025 im Rahmen der Schulsanierung begonnen.“

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Trifft es zu, dass der Haushalt für das Jahr 2025 bis zum 28.05.2025 nicht genehmigt wurde?
  2. Wann soll mit der Sanierung an der OBS in Ottbergen begonnen werden?

 Begründung:

Die Abgeordneten sind vollständig über erhebliche Mängel in den sanitären Einrichtungen der Schulen zu informieren. Denn es ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln oder darüber zu entscheiden, wo und welche Sanierungsmaßnahmen mit welchen Mitteln wann durchzuführen oder bis wann aufzuschieben sind.
Es ist nicht hinzunehmen, dass Sie uns lediglich darauf verweisen, für die OBS in Ottbergen mit der Sanierung nach Genehmigung des Haushaltes 2025 und für die anderen Schulen erst bei verfügbaren Bearbeitungskapazitäten und angemeldeten Haushaltsmitteln mit der Sanierung beginnen zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Dr. Thomas Bruns
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion

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