Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.06.2023

Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Beschlussvorschlag zu TOP 30 der Sitzung des Kreisausschusses am 26.06.2023 und zu TOP 41 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

den Beschlussvorschlag vom 30.05.2023 (Nr. 320) ziehen wir zurück und übersenden stattdessen folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim in der als Anlage beigefügten Fassung.
  2. Die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlichen Haushaltsmittel werden nach Maßgabe des Haushaltsrechts zur Verfügung gestellt. Für 2024 ff. ist ein entsprechender Haushaltsansatz zu bilden.

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine wesentliche Vereinfachung des ÖPNV und der sonstigen Schülerbeförderung dadurch erreicht, dass allen Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern für die Nutzung des ÖPNV und des Freistellungsverkehrs der Erwerb des Deutschlandtickets für 20 Euro pro Monat angeboten wird. Die Regelung eröffnet eine Möglichkeit, aber keine Pflicht zum günstigen Erwerb des Deutschlandtickets. Für diejenigen, die diese Möglichkeit nicht nutzen, tritt keine Schlechterstellung ein. Die Stadt Hildesheim und alle anderen Gemeinden können weiterhin zusätzliche Bezuschussungen vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

145 – Antwort

 

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