Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 24.07.2024

Tempo 30 vor Kindergärten in Hotteln und Groß Düngen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unseren Antrag 590/ XIX vom 03.07.2024 zur Tagesordnung übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag für die nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreis-tages.

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der L 410 in Hotteln im Bereich
der Kindertagesstätte St. Dionys, der dort befindlichen Bushaltestelle und dem
dort befindlichen Kinderspielplatz die zulässige Höchstgeschwindigkeit im
Wege einer streckenbezogenen Anordnung auf 30 km/h zu beschränken.

Die Geschwindigkeitsreduzierung soll während der Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) der Kindertagesstätte gelten und somit zeitlich begrenzt werden.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich vor der Kindertagesstätte Cosmas und Damian, der Joseph-Müller-Grundschule, der Sporthalle Groß Düngen und der
AWO Tagespflegeeinrichtung Groß Düngen auf der B 243 die zulässige Höchst-geschwindigkeit im Wege einer streckenbezogenen Anordnung auf 30km/h zu beschränken.

Die Geschwindigkeitsreduzierung soll während der Öffnungszeiten
(einschließlich Nach- und Nebennutzungen) der Kindertagesstätte und der
Grundschule gelten und somit zeitlich begrenzt werden.

3. Die o. a. Beschlüsse sind so lange wirksam, soweit der Landrat
Einsprüche gegen die Beschlüsse des Kreisausschusses vom 09.10. und
20.11.2023 zur Anordnung von Tempo 30 km/h im Bereich a) der
Kindertagesstätte Cosmas und Damian, der Joseph-Müller-Grundschule, der
Sporthalle Groß Düngen und der AWO Tagespflegeeinrichtung Groß Düngen auf
der B 243 und  b) der Ev.-luth. Kindertagesstätte St. Dionys in Hotteln
nicht zurückzieht oder die zuvor genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen
nicht angeordnet hat.

Begründung:

Die o. a. Beschlüsse des Kreisausschusses vom 09.10. und 20.11.2023 waren das Ergebnis einer sachgerechten Ermessensausübung. Sachlich Gründe dafür, dass das Ermessen nicht korrekt ausgeübt worden sei, sind bisher von keiner Seite vorgetragen worden. Und von der Kommunalaufsicht (dem Innenministerium) sind die Beschlüsse nicht beanstandet worden. Daher ist es gerechtfertigt, Einsprüche gegen die Beschlüsse, soweit sie überhaupt eingelegt worden sind, zurückzunehmen und die Beschlüsse auszuführen. Sofern dies abgelehnt wird, ist durch eine erneute Beschlussfassung nach § 88 Abs 1 Satz 3 NKomVG auf eine anfechtbare Beanstandung durch das Innenministerium hinzuwirken.

Rechtliche Bedenken gegen den Beschluss vom 20.11.2023 zur Anordnung von Tempo 30 im Bereich der L 410 vor dem Spielplatz in Hotteln (ca. 200 m) sind aufgrund der beschlossenen Änderung der StV0 unabhängig davon entfallen, ob gegen den Beschluss überhaupt Einspruch eingelegt worden ist. Der Beschluss ist somit unverzüglich auszuführen bzw. Tempo 30 im Bereich der L 410 vor dem Spielplatz anzuordnen, in dem auch die Bushaltestelle und der Zugang zum Kindergarten liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorssitzender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

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