Verkehrssicherheit vor Kinderspielplätzen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor Kinderspielplätzen ist unverzüglich auf 30 km/h zu begrenzen. Dies fordert die CDU-Kreistagsfraktion, weil nach der letzten Änderung der Straßenverkehrsordnung neben Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen usw. auch Kinderspielplätze als besonders zu schützenden Einrichtungen gelten. Nun können dort wie z. B. vor Kindergärten sog. streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h auch dann angeordnet werden, wenn die Gefahrenlage das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Leib, Leben oder Gesundheit nicht erheblich übersteigt.

Nach Auffassung der CDU war die Gefahrenlage vor Kinderspielplätzen nie geringer als vor Kindergärten. Da diese Auffassung nun durch die Rechtsänderung bestätigt worden ist, sollte die Verkehrssicherheit vor Kinderspielplätzen, sofern sie nicht bereits in Tempo 30-Zonen  liegen, sofort durch streckenbezogene Geschwindigkeits-begrenzungen auf zumindest 200 m verbessert werden, fordert Katy Renner-Köhne, Verkehrspolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion.

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