Vereinbarung betreffend Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 11.06.2025

Vereinbarung zwischen dem Landkreises Hildesheim (LK) und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden über die Bereitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit für Flüchtlinge aus der Ukraine

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

der Kreistag hat am 26.09.2022 gem. Ihrer Vorlage 280/XIX und gegen die rechtlichen Bedenken der CDU-Kreistagsfraktion beschlossen:

„Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung im Kriegsgebiet Ukraine wird der Landkreis Hildesheim weiterhin die Versorgung mit Wohnraum der Vertriebenen vornehmen, um eine Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die Verwaltung ist in Erfüllung dieser Aufgabe berechtigt, geeigneten Wohnraum anzumieten, auszustatten und zur Verfügung zu stellen.

Der Landrat wird ermächtigt, zur Regelung der Lastenverteilung die Vereinbarung zwischen dem Landkreises Hildesheim und den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden (siehe Anlage 1) abzuschließen.“

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann haben Sie die o. a. Vereinbarung mit welcher Gemeinde ohne oder mit welchen Änderungen abgeschlossen?
  2. Welche Zahlungen (in welcher Höhe) waren/sind von den Gemeinden aufgrund des o. a. Vertrages zu leisten?
  3. Wann haben Sie von welcher Gemeinde welche Zahlungen (in welcher Höhe) für welchen Zeitraum verlangt und wann wurden diese Zahlungen in welcher Höhe geleistet?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang

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