Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 05.09.2019
Anfrage gem. § 56 NKomVG;
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:
Die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) bestimmt, bei welchen Zuwiderhandlungen der Landkreis zuständig ist. In wie vielen Fällen hat der Landkreis Hildesheim jeweils in 2017, 2018 und den ersten sechs Monaten des Jahre 2019 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen welcher in der Verordnung genannten Zuwiderhandlungen mit welchem Ergebnis durchgeführt?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion