Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                  Hildesheim, den 05.09.2019 

Anfrage gem. § 56 NKomVG;
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:

Die Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) bestimmt, bei welchen Zuwiderhandlungen der Landkreis zuständig ist. In wie vielen Fällen hat der Landkreis Hildesheim jeweils in 2017, 2018 und den ersten sechs Monaten des Jahre 2019 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen welcher in der Verordnung genannten Zuwiderhandlungen mit welchem Ergebnis durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 

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