Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.01.2026
Vergabe der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 2 der nichtöffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 15.01.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 2 der nichtöffentlichen gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 15.01.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 4 der Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung (Vorlage 1097/XIX vom 09.01.2026) zum Beratungspunkt „Vergabe der Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes für den Zeitraum ab 01.07.2026“ in den Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz (A3), des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit (A6) am 15.01.2026 und des Kreisausschuss am 19.01.2026 wird nicht zugestimmt.
Die Verwaltung wird gebeten, den Abgeordneten die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vorzulegen.
Begründung:
Niedersachsen hat für Notfallpatienten die schlechteste Regelung aller Bundesländer. Dies gilt insbesondere für die im Vergleich zu anderen Ländern lange Zeit zwischen dem Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des Rettungswagens (RTW).
Der vom Kreistag am 26.06.2025 (Vorlage 752-3/XIX) beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan ist rechtswidrig, weil er keine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet.
Die vorgegebene Hilfsfrist von 15 Minuten wird bereits seit Jahren in weiten Teilen des Landkreises überschritten, trotzdem ist ohne nachvollziehbare Begründung ein weiterer Leistungsabbau vorgesehen. Die Vorhaltung von Rettungsdienstfahrzeugen nach der DIN EN 1789 Typ C – Rettungswagen (RTW) soll weiter abgebaut werden, obwohl nur diese Fahrzeuge für die Notfallrettung zugelassen und erforderlich sind.
Von der CDU-Kreistagsfraktion ist wiederholt darauf hingewiesen worden, dass das NRettDG die dauerhafte Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes fordert (§ 2 Abs. 1 NRettDG). Denn mit diesem Ziel (flächendeckende Versorgung) sind in jedem Rettungsdienstbereich Rettungswachen in der erforderlichen Anzahl und Ausstattung zu betreiben (§ 8 NRettDG). Zudem schreibt
§ 2 Abs. 1 der BedarfVO-RettD vor, dass der Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes so zu bemessen ist, dass in jedem Rettungsdienstbereich eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet ist. Und nach § 2 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung ist der Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes unter Beachtung der örtlichen Verhältnisse daran auszurichten, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort von einem geeigneten Rettungsmittel innerhalb der Eintreffzeit nach Absatz 3 (dort werden für die Notfallrettung 15 Minuten genannt) erreicht werden kann.
Dieser Auffassung hat die Verwaltung bisher widersprochen. Und in der Sitzung des Kreisausschusses am 27. Oktober 2025 ist beschlossen worden, eine abschließende Klärung mit dem Innenministerium herbeizuführen.
Sofern in der o.a. Ausschreibung diese gesetzlich zwingende Leistung, dass bei der Notfallrettung jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort von einem geeigneten Rettungsmittel innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten erreicht werden kann, nicht gefordert wird, darf ihr nicht zugestimmt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
