Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung innerhalb der Kreisverwaltung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.06.2024

Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung innerhalb der Kreisverwaltung

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Bezug:

  1. Unsere Anfrage vom 23.02.2024
  2. Ihre Antwort vom 07.03.2024
  3. Unsere Anfrage vom 13.03.2024
  4. Ihre Antwort vom 04.04.2024
  5. Unsere Anfrage vom 09.04.2024
  6. Ihre Antwort vom 26.04.2024
  7. Unsere Anfrage vom 16.05.2024
  8. Ihre Teilantwort vom 22.05.2024
  9. Unsere Anfrage vom 30.05.2024

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verstöße gegen das Datenschutzrecht innerhalb der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen und bis dahin alle bisher gestellten Fragen (siehe Bezug) vollständig zu beantworten.

Zudem bitten wir Sie, uns bis zur nächsten Sitzung des Kreisausschusses folgende Fragen zu beantworten:

Von wem ist in den von Ihnen angegebenen 11 Fällen durch jeweils welche Tätigkeit gegen welche datenschutzrechtliche Vorschrift verstoßen worden und wessen personenbezogenen Daten waren dadurch betroffen: z. B. durch unberechtigten Zugriff, unberechtigte Weitergabe oder welche sonstige unberechtigte Verarbeitung? Welche dienstrechtlichen Maßnahmen sind bisher in welchen der 11 Fälle wann getroffen worden?

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste am 03.06.2024 ist die vollständige Beantwortung unserer Fragen zugesagt worden.

In diesem Zusammenhang weisen wir noch mal darauf hin, dass die Beantwortung von Anfragen auch zur Vorbereitung einer Ausschusssitzung dienen und zuvor eine Behandlung innerhalb der Fraktionen ermöglichen soll.

Daher ist es erforderlich, dass wir die Antworten auf unsere Fragen zeitgerecht vor der o. a. Ausschusssitzung erhalten. Sofern Sie uns bestimmte Informationen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geben wollen, bitten wir dazu um eine kurze rechtliche Begründung.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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