Verwertung oder Entsorgung von mineralisch oder bituminösen Straßenaufbruch oder Bauschutt im Straßenbau

Herrn Landrat
Olaf Levonen

 

im Hause

o.V.i.A.

Hildesheim, den 25.06.2021

 

Verwertung oder Entsorgung von mineralisch oder bituminösen Straßenaufbruch oder Bauschutt im Straßenbau

Antrag zur Tagesordnung, Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Umweltausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen: „Verwertung oder Entsorgung von mineralisch oder bituminösen Straßenaufbruch oder Bauschutt im Straßenbau“.

Beschlussvorschlag:

Bei Straßenbaumaßnahmen, die der Landkreis Hildesheim durchführt oder durchführen lässt, sind der mineralische oder bituminöse Straßenaufbruch oder Bauschutt im Sinne des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) für neue Produkte zu verwerten bzw. zu nutzen. Die Möglichkeiten dazu sind im eigenen Bereich oder bei Dritten zu nutzen oder zu schaffen.

Die Kommunen sind vom Landkreis bei der Umsetzung vergleichbarer Grundstzbeschlüsse bzw. Ausschreibung oder Durchführung von Straßenbaumaßnahmen zu beraten. 

Begründung:

Insbesondere nach § 7 KrWG besteht auch für Straßenaufbruch oder Bauschutt die gesetzliche Verpflichtung zur Verwertung. Die Möglichleiten dazu sind gegeben (z. B. bei ortsnahen Recyclingunternehmen) und der Bedarf dafür ist gestiegen und wächst weiter an.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

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