Wassereinleitungen in die Innerste im Bereich Siegfried Giesen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 15.01.2024

 

Wassereinleitungen in die Innerste im Bereich Siegfried Giesen
Stellungnahme vom 08.01.2024

Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf die Stellungnahme von K+S vom 08.01.2024 zu den Wassereinleitungen in die Innerste seit Jahresende 2023 im Bereich Siegfried-Giesen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Um welches Wasser handelt es sich und welche Stoffe enthält es?
  2. Wer ist für die Beseitigung des Wassers aufgrund welcher gesetzlichen Vorschrift oder Vereinbarung verantwortliche?
  3. Ist für die Einleitung eine Erlaubnis erforderlich?
  4. Wer ist für die Erteilung der Erlaubnis und deren Überwachung zuständig?
  5. Ist die derzeitige Einleitung rechtswidrig und wer ist ggf. Betroffener?
  6. Wer ist verpflichtet, die derzeitige Einleitung zu stoppen?
  7. Welche Behörde ist dafür zuständig, dass die Einleitung gestoppt wird?

Unabhängig von der Beantwortung der o. a. Fragen bitten wir Sie, den Beratungspunkt „Wassereinleitungen in die Innerste im Bereich Siegfried-Giesen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

183 – Antwort

 

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