Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 03.07.2024
Windkraftanlagen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu den im Ambergau a) genehmigten, b) im Genehmigungsverfahren befindlichen und c) geplanten Windkraftanlagen sind von Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen Wochen und Monaten verschiedene Anfragen an die Verwaltung gerichtet worden.
Die CDU-Kreistagsfraktion macht sich diese Anfragen zu eigen und bittet Sie um deren Beantwortung nach § 56 NKomVG.
Aus welchen Gründen haben Sie am 29.04.2024 im Umweltausschuss gesagt, dass Sie über die derzeit im Ambergau geplanten Windkraftanlagen außer aus der Presse keine Informationen haben, obwohl Sie vom Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Bockenem ausweislich mit E-Mail vom 04.03.2024 über die derzeit geplanten Anlagen informiert waren?
Im Ausschuss für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau haben Sie am 10.06.2024 eine schnelle Beschlussfassung zur Aufstellung des „Teilprogramms Windenergienutzung“ gefordert, weil für den Fall, dass der Landkreis bis 2027 die Planungen für die geforderten Flächenziele nicht erreicht bzw. die vom Land geforderten Flächen (1,63% der Landkreisfläche für die Windenergie) nicht zur Verfügung stellt, die „Super-Privilegierung“ greifen würde.
Bitte teilen Sie uns mit, was Sie unter „Super-Privilegierung“ verstehen und warum Sie dann (2027) nach welcher Rechtsvorschrift mit welcher Wirkung in Kraft tritt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
1. Teilantwort der Verwaltung: 235-Teilantwort
2. Teilantwort der Verwaltung: 235 – Teilantwort, Windkraftanlagen