Rückgriffsquote beim Unterhaltsvorschuss weit unter Landesdurchschnitt
Kinder sollen nicht darunter leiden, wenn sich die Erzeuger ihrer Unterhaltspflicht entziehen. Kinder bis zu zwölf Jahren, die nur bei einem Elternteil aufwachsen, erhalten in diesem Fall für einen Zeitraum von maximal 72 Monaten Unterhalt durch den Landkreis Hildesheim. Natürlich wird versucht, auf den unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzugreifen. Die tatsächlich eingehenden Erstattungen schlagen sich in der so genannten “Rückgriffsquote“ nieder.
„Auffällig ist“, so Christian Berndt, Vorsitzender der Gruppe CDU/FDP im Hildesheimer Kreistag und zugleich CDU-Landratskandidat, „dass die Quote im Landkreis Hildesheim mit 16 % nur gut halb so hoch ist wie im Landesdurchschnitt.
In der Stadt Hildesheim war sie bei Übernahme des Jugendamtes zum Jahreswechsel 2012/13 sogar noch geringer.“
Hier scheint erheblicher Handlungsbedarf zu bestehen. Insbesondere muss sich die Kreisverwaltung fragen lassen, warum offensichtlich mehr Unterhaltspflichtige in Hildesheim die Allgemeinheit für Ihre Verpflichtungen zahlen lassen.
Dies gilt besonders für die Stadt Hildesheim. Die Quote ist am Ende des dritten Jahres seit Übernahme des Jugendamtes von der Stadt Hildesheim kaum angestiegen. Der Landkreis hatte bei Übernahme immer erklärt, dass er die Leistungen im Bereich Kinder und Jugendliche nicht nur besser sondern auch günstiger erbringen könne als die Stadt. Die Umsetzung misslingt aber offenbar auch hier. Es sind hohe sechsstellige Beträge seit Ende 2011 als uneinbringlich abgeschrieben worden, dabei sind Forderungen unter 5.000 € noch nicht einmal berücksichtigt.
„Wir erwarten eine Erklärung, warum es die Kreisverwaltung auch in diesem Bereich der Jugendhilfe offenbar nicht schafft, zumindest den Landesschnitt zu erreichen. Außerdem müssen die Verhältnisse in der Stadt endlich nachhaltig angepackt werden, das erfordert natürlich Kraft und Willen“, so Christian Berndt abschließend.