Zusatzvereinbarung zum Kindergartenvertrag

Abschluss von Vereinbarungen mit den Gemeinden zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung ab dem 01.01.2014; Vorlage 512/XVII; Antrag

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

erneut haben langwierige Verhandlungen mit Vertretern der kreisangehörigen Kommunen, an denen die Gremien des Kreistages und auch die Stadt- und Gemeinderäte kaum oder gar nicht beteiligt waren, stattgefunden.

Mit der o.g. Vorlage nebst Anhang liegt dem Kreistag nunmehr erneut eine Vereinbarung zur Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der Kindertagesbetreuung zur Entscheidung vor.

Erneut ist nicht klar, ob es um die Finanzierung einer kostenträchtigen Sachaufgabe geht, oder ob den Kommunen schlicht eine Art Finanzausgleich nach „Art des Hauses“ und der Kassenlage gewährt wird.

Den finanziellen Verbesserungen, die den Kommunen in den beiden nächsten Jahren ihrer Aufgabenwahrnehmung zu Teil werden sollen liegen jedenfalls keinerlei Berechnungsgrundlagen zu Grunde.

Für den gesamten Verhandlungsbereich fehlen nachvollziehbare Berechnungsgrundlagen und festgeschriebenen Qualitätsanforderungen. Die finanzielle Beteiligung des Landkreises nach jeweils aktueller Kassenlage kann kein sinnvolles Kriterium sein.

Im Hinblick auf weitere Fortsetzungsverträge beantragen wir folgende Begleitbeschlüsse zum Abschluss der nunmehr zu beschließenden Vereinbarung zu fassen:

  1. Der Landkreis Hildesheim erstellt eine fachlich fundierte Berechnungsgrundlage, die die kreisweit anzulegenden Standards für KiTas und Krippen definiert (als Komponenten kommen die Kinderzahlen, die jeweiligen Gruppengrößen, die festzulegenden Betreuungszeiten, der erforderliche Personalaufwand hierfür einerseits sowie auf der anderen Seite die anzurechnenden Elternbeiträge und das vom Land getragene beitragsfreie 3. Kindergartenjahr anderseits) in Betracht.
    Auf Basis dieser Grundlage soll zukünftig der Zuschuss errechnet werden.
  2. Die Kindertagesbetreuung wird zukünftig rein aufgaben- und fachbezogen betrachtet. Fragen der Kreis- und Gemeindefinanzierung werden im Rahmen der Entscheidung über die Höhe der Kreisumlage entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christian Berndt
Gruppe
nvorsitzender

F.d.R.
Thomas Oelker
Fraktionsgeschäftsführer

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