Zuwendungen für Vormundschaftsvereine ab 2020

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 29.10.2019

Zuwendungen für Vormundschaftsvereine ab 2020;
Vorlage 621/XVIII

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019,des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Förderung der Vormundschaftsvereine erfolgt in 2020 , abweichend von dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, in Höhe von 54.700 Euro. Die Mittel sind in den Haushalt einzustellen.

Begründung:

Bereits in der Vorlage der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass die Vergütungspauschalen, die nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) gewährt werden, nicht auskömmlich sind, um die Personalkosten für Vereinsvormünder zu finanzieren. Dennoch ist vorgesehen, die fallbezogene Bezuschussung aufgrund der Vergütungserhöhung nach dem VBVG zu senken.

Um die Bereitschaft der Vormundschaftsvereine zur Übernahme von Vormundschaften auch in den nächsten Jahren aufrecht zu erhalten, sollten die Zuwendungen in der bisherigen Höhe weitergewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                   gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                      Fraktionsvorsitzender
SPD_Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagsfraktion

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